Darf man während der Führungsaufsicht ins Ausland?
wenn man aus dem Maßregelvollzug nach Paragraf 63 entlassen worden ist, dann hat man 5 Jahre Führungsaufsicht. Darf man während der Führungsaufsicht Urlaubsmäßig im Ausland aufhalten?
1 Antwort
Nein! Das wäre wohl ein Verstoß gegen §68b StGB. Wenn Du doch fährst, kann das als Straftat geahndet werden (§145a StGB).
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fuerhungsaufsicht-im-Ausland--f113738.html
Ich kenne ein Kumpel von mir und der war auch während der Führungsaufsicht im Ausland.