Darf man ins Ausland während man eine Anzeige bekommen könnte?

4 Antworten

Natürlich kannst Du verreisen. Eine Drohung ist ja noch keine erfolgte Anzeige. Anders wäre es allerdings, wenn es um eine strafrechtlich relevante Tatsache geht und eine darauf folgende strafrechtliche Ermittlung sicher oder doch zumindest wahrscheinlich ist. Zumindest solltest Du über deine übliche Adresse/Tel.Nr. direkt oder indirekt erreichbar sein. Falls es um größere strafrechtliche Angelegenheiten geht, wäre es gut, auch jetzt schon einen Rechtsanwalt mit der Vertretung deiner Interessen zu beauftragen (der könnte auch für dich nachfragen, ob eine Anzeige gegen dich vorliegt).

Eine Person droht ...

Ja, sonst könntest Du ja u.U. die kommenden 30 Jahre ... und mehr, nicht mehr verreisen...

... und immer noch auf eine Anzeige warten.

Selbstverständlich darfst du verreisen!

Na klar. Zum einen ist eine Drohung keine Anzeige, zum anderen kann es dauern, bix die bearbeitet wird. Idealerweise hast du jemanden, der deinen Briefkasten leert und amtliche Post öffnet. Sollte da ne Vorladung der Staatsanwaltschaft dabei sein, kannst du den Termin mit einem Telefonat verschieben. Falls eine polizeiliche Vorladung käme, mußt du eh nicht hin, und kannst, wenn du willst, auch nach dem Urlaub Stellung nehmen.