Darf man Trinkgeld behalten?
Ich arbeite als Verkäuferin in einer Bäckerei. Als ich da angefangen habe und schon nachhause gehen wollte, gab mir die Filialeiterin das Trinkgeld das wir über den Tag gemacht haben. Sie hat es also ganz fair 50/50 mit mir geteilt und meinte am nächsteb Tag (wenn du alleine in der Filiale bist stell dir ein kleinen behälter auf die Seite falls dir jemand Trinkgeld gibt oder kein Wechselgeld möchte machst du es einfach in deine Trinkgeld Kassa rein)..
Ich habe gar nicht damit gerrechnet Trinkgeld zu bekommen! Ich wollte da eigebtlich aufhören weil der Monatslohn sehr gerring ist aber ich mach echt gutes Trinkgeld dort und die Arbeit macht mir Spass deswegeb bin ich geblieben!
Darf man aber gesetzlich das Trinkgeld überhaupt behalten? Der Meisterbäcker und gleivhzeitig Unternehmer der Firma hat auch nichts gesagt als wir uns trinkgeld eingesteckt haben...
5 Antworten
Erst einmal: Trinkgeld ist ein Geschenk, und Geschenke darf man behalten.
In Restaurants gibt es oft interne Regeln, wie mit Trinkgeld verfahren wird. Manchmal wird die Küche beteiligt, manchmal nicht. Leider hat es sich ja in Deutschland eingebürgert, dass in Restaurants arbeitsteilig bedient wird: bei einem wird bestellt, das Essen bringt jemand anderes (und muß erst mal nachfragen, wer was bestellt hat) und kassiert wird wieder von jemand anderem. Trinkgeld wird also sozusagen zentral kassiert und dann irgendwie aufgeteilt.
Dass in einer Bäckerei viel Trinkgeld anfällt, ist mir neu. Ich habe da noch nie welches gegeben, und lasse mir auch rausgeben. Wenn das aber so ist, dann muß es eine Absprache zwischen Euch gegen, wie damit umgegangen wird. Du kannst die Einweisung der Filialleiterin als solche Absprache nehmen: wenn mehrere Verkäuferinnen arbeiten, wird geteilt. Bist Du alleine, ist es Deins.
Ach ja: bedenke, dass Du mit Trinkgeld zwar momentan mehr Geld in der Tasche hast, aber keine Arbeitslosenversicherung damit einzahlst und auch keine Rentenpunkte erwirbst.
§107 Abs 3 Gewerbeordnung: Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
In manchen Berufen ist das ein beachtlicher Teil des Gehaltes, wie z.B. Bedienung, Friseuse etc.
Darfst behalten und musst es auch nicht versteuern lassen
Ja, da gibts kein Problem. Darfst du.