Muss ich das Geld zurückgeben (Österreich)?
Ich würde gerne wissen wie es vom rechtlichen Standpunkt her aussieht. Eine Kundin kam rein und hat etwas gekauft, aber nicht auf ihr Wechselgeld oder ihre Rechnung gewartet. Ich hab nochmal hinterhergerufen aber sie hat nicht reagiert. Normalerweise wenn Leute ihr welchselgeld nicht wollen/mitnehmen, darf ich es mir als Trinkgeld behalten (laut meinem Vertrag darf ich Trinkgeld annehmen)
Vorhin (Stunden später) kam die Kundin nochmal und wollte ihr Wechselgeld haben. Ich hab ihr gesagt das ist nicht möglich, weil man Wechselgeld immer sofort nachzählen muss weil später kann man es nicht mehr beweisen. Sie ist voll ausgeflippt und hat gemeint es ist unfair und sie will ihr Geld wieder. Ich hab ihr die Nummer meiner Chefin gegeben und gemeint sie soll das bitte mit ihr klären.
Meine frage: wenn meine Chefin beschließt der Dame ihr Wechselgeld doch noch zu vergüten, aus kullanz, Muss ich das Geld dann aus eigener tasche zurückgeben?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der letzte Satz sagt alles aus: Kulanz.
Verlässt du das Geschäft kann man alles behaupten. Man muss halt auch immer abwägen zwischen: Wieviel ist dir der Stress wert.
Allerdings finde ich, dass du in DIESEM FALLE wo du dich persönlich dran erinnern kannst auch das ganze hättest selbst abwickeln können. Ist besser als hinterher erklären zu müssen woher der Überbetrag in der Kasse stammt (das ist nämlich das nächste)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hätte sie es sofort in der nächsten halben Stunde angesprochen wäre es nicht so ein Problem gewesen aber es war einige Stunden später und da kann es auch sein dass ich mich falsch erinnere.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auf zurecht- oder hinweisen reagieren viele Laufkunden sehr allergisch. Das musste ich auch schmerzlich lernen. Einsicht wirst du dort nicht finden egal wie du es auch verpackst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du ihr gesagt hast, das du dich daran erinnerst, dann hast Du jetzt wohl ein Problem.
Zunächst mal war es kein Trinkgeld, sondern eindeutig Geld der Kundin, dass du dir im Wissen darum widerrechtlich angeeignet hast. Selbst wenn es nur auf der Theke liegen geblieben ist, ist es nicht dein Geld, sondern gehört separat beiseite gelegt. Die Kundin kann auch einen Kassensturz (wird normalerweise mit der Tagesabrechnung erledigt) verlangen und hat dadurch Anspruch auf Rückzahlung des Betrages sofern die exakt von ihr angegebene Summe beim Kassensturz oder der Tagesabrechnung zuviel im Bestand ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hab ihr gesagt dass ich viele Kunden am Tag hab und mich nicht bei jedem genau daran erinnern kann wie er gezahlt hat und dass Erinnerung kein valider Indikator is,vor allem wenn das ganze schon einige Stunden her ist.
Und es ist zB in der Gastronomie Gang und gebe dass man am Tisch Trinkgeld zurücklässt. (das Geschäft wo ich arbeite gillt I'm weiteren Sinne auch als gastro) und es ist ja nicht nur liegengeblieben, also sie hat es ja nicht verloren, sondern damit gezahlt, das ist etwas anderes. Wenn sie, es ZB beim gehen verloren hätte dann ist das anders.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hat sie nicht reagiert, dann ist das dass Problem der Kundin. Die Chefin kann es zwar der Kundin aus Kulanz zurückgeben, jedoch ist es für sie nicht verpflichtend es aus eigener Tasche zu bezahlen - schließlich kann die Kundin nicht nachweisen, dass es tatsächlich Wechselgeld gab und/oder sie es nicht doch schon bekommen hatte (da sie ja keine Rechnung hat).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Überall wird darauf hingewiesen, dass man sein Wechselgeld sofort zu kontrollieren hat. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Das wird deine Firma sicher ebenfalls in den AGBs haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo Hans, ich wäre mir nicht so sicher das man diesen Satz in den AGB heute überhaupt noch durchsetzen kann. Kassen stimmen heute soweit auf Heller und Pfennig, dass man fehl und mehrbeträge mit ziemlich genauen Indizien belegen kann. Ich bin der Meinung das es in solchen Fällen mit ziemlicher Sicherheit isoliert werden kann. Entweder liegt wie in diesem Fall der Straftatbestand Unterschlagung vor, der freilich schwer zu beweisen sein wird, oder der Betrag müsste spätestens bei der Tagesabrechnung auftauchen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Naja, nicht ganz. Wir haben keinen Barcode Scanner und es gibt kein Feld zur Eingabe wie viel gegeben wurde. Auf der Rechnung scheint also nur auf wie viel der Artikel gesostet hat (mit Steuern und so weiter) daher wäre es von Ihrer Seite aus schwer zu beweisen wie viel sie wirklich bezahlt hat. Deshalb scheint bei der tagesabrechnung nur auf wie viel sich in der kassa befinden sollte, aufgrund von dem was die Artikel wirklich kosten. Was wirklich drinnen ist wird händisch gezählt. Was ich sagen will: es scheint nur auf dass sie den Preis des artikel gezahlt hat, nicht mit was/wie viel sie gezahlt hat
Ich darf es leider nicht selbst machen, das ist bei uns so geregelt. Weil es könnte THEORETHISCH jeder behaupten er hat falsch raus bekommen deshalb muss ich das zuerst mit meiner Chefin besprechen.
Das nächste ist dann halt dass sie wahnsinnig unhöflich war weil ich ihr erklärt hab wie die Regeln bei uns im Geschäft sind.