Darf man sich mit Gewalt verteidigen wenn man beschimft,beleidigt,gemobbt wird?

7 Antworten

§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Grinzz  16.10.2021, 10:49

Nur, dass die Verteidigung unter der Notwehr (§ 32 StGB) und nicht als Notstand läuft 😉

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NonNam  16.10.2021, 11:58

Was um alles in der Welt hat das mit einem Notstand zu tun?

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Still  16.10.2021, 15:36
@NonNam

Dort steht Ehre ausdrücklich drinnen. Schließlich ist Ehre etwas, was keinen körperlichen Schaden nimmt, aber trotzdem satisfaktionfähig ist.

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NonNam  16.10.2021, 15:39
@Still

Weiß ich doch. Aber dafür gäbe es die Notwehr. Der Notstand ist eher dafür da, dass Du auch als rechtstreuer Bürger in die Verlegenheit geraten könntest, Straftaten begehen zu müssen um Schlimmeres zu verhindern.

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Still  16.10.2021, 15:40
@NonNam

Schlagen einer anderen Person nennt sich Körperverletzung und ist eine Straftat. Wenn es aber die Reaktion auf eine Beleidigung ist, ist es straffrei.

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Ist es ein Schwall von Beleidigungen und hört dieser innerhalb von einer oder zwei Minuten nicht auf, darf man sich gegen diese Beleidigungen wehren und das notfalls auch mit Gewalt.


Grinzz  16.10.2021, 10:53

Genau so ist es!

Zu denken ist an die Notwehr aus § 32 StGB. Hierfür muss man keineswegs erst körperlich angegriffen werden. Ein Angriff auf die Ehre (und genau das ist eine Beleidigung) reicht aus, da auch die Ehre ein geschütztes Rechtsgut ist (dies kann man auch aus dem Rückschluss des § 34 StGB ziehen, welcher die Ehre ausdrücklich aufzählt).

Bei Beleidigungen ist es nur schwierig, dass der Angriff auf die Eure noch nicht beendet sein darf. In den allermeisten Fällen ist dieser Angriff aber beendet, sobald die Beleidigung ausgesprochen ist. Dann wäre ein "Wehren" keine Notwehr mehr, sondern Rache. Und Rache ist nicht gerechtfertigt.

Erst dann, wenn - wie oben korrekt beschrieben - ein Schwall an (nicht enden wollenden) Beleidigungen ausgesprochen wird, ist die Möglichkeit der Notwehr eröffnet.

Kommt eher selten vor, aber es geht!

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Nein. Da ist Gewalt nicht erlaubt.

Nein! Gewalt ist keine Lösung. Es gibt andere und bessere Möglichkeiten, wie du mit Mobbing umgehen kannst.

Einzige Ausnahme: Wenn du körperlich angegriffen wirst oder des gleichen, dann darfst du dich verteidigen! Selbstverteidigung ist keine Gewalt.


kevin1905  16.10.2021, 12:29

Auch die persönliche Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut.

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Safi2  16.10.2021, 13:34
@kevin1905

Nein. Bei solchen Fällen kann man entweder Argumente bringen oder man ignoriert es komplett. Man muss auch nicht auf alles Wert legen, was andere sagen.

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kevin1905  16.10.2021, 15:35
@Safi2

Ich wiederhole

Auch die persönliche Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut.

Das magst du vielleicht anders sehen ist aber ein Fakt.

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Grundsätzlich ist das eine Option, aber nur in einem sehr engen Rahmen.