Darf ich meine Freundin mit Gewalt verteidigen?

11 Antworten

Nennt sich dann Nothilfe, also Notwehr zur Abwendung von Angriffen auf Rechtsgüter eines Anderen.

Als Notwehr wird eine Verteidigungshandlung bezeichnet, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff etwa auf Leib, Leben und Eigentum abzuwehren.

Die Notwehr bzw. Nothilfe ist nur dann straffrei, wenn die Tat zur Abwehr eines Angriffs ein angemessenes Mittel war, um die Gefahr abzuwenden.

(Hier wurde die rechtliche Situation in Deutschland geschildert, siehe §227 BGB bzw. §32 und §34 StGB.)

Du darfst glaube ich einen rechtswidrigen Angriff auf Dich abwehren. Aber wenn Du dich vor deine Freundin stellt, bleibt ihm gar nichts anderes übrig, als Dich anzugreifen.

Mir ist irgendwie immernoch nicht bewusst warum man direkt auf Gewalt mit Gewalt antworten möchte. Wenn ihr in den Bauch getreten wurde, dann sollte man natürlich handeln und ihr helfen (selbst mit Gewalt), aber das erste und richtigste sollte doch sein die Schulleiterin dazuzuholen und ein ernstes Gespräch zu führen. Wenn du gut argumentierst, genug Zeugsn anwesend sind und dies demnach gut bewiesen werden kann wird er von der Schule fliegen. Wenn ihr es ganz schlau macht, kann man noch ne Anzeige auf ihn setzen. Somit zerstört ihr ihn systematisch auf allen Ebenen. Mit Gewalt wirst du dich nur selbst in den Mist reiten. :)

Merke: Ist die Situation diese, dass sie belästigt, geschlagen etc wird misch dich ein und beschütze sie, aber d.h auch nicht, dass du ihn bewusstlos schlägst. Danach immer zum Lehrer.


FA117  07.02.2023, 01:42

Jaja bla bla die Lehrer machen nichts

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In den Bauch geschlagen?? Und es hat noch niemand was gegen ihn gemacht oder zumindest den Lehrern oder Eltern Bescheid gegeben?

Wenn du siehst, wie er sie schlägt, darfst du Gewalt anwenden.

Und sonst, darfst du es halt nicht.