Darf man mit zu einer Aussage?
Hey, von einem Arbeitskollegen der Kumpel wurde wegen versuchter Nötigung angezeigt und muss morgen eine Aussage machen deswegen, mein Arbeitskollege will ihm aber beiseite stehen und er weiß selbst nicht mal was da abgeht, darf er als unbeteiligter mit in den Raum?
2 Antworten
Nein, unbeteiligte Dritte sind nicht zugelassen.
Nach deutschem Strafprozessrecht (§ 163a StPO) hat ein Beschuldigter das Recht, sich von einem Verteidiger oder Beistand unterstützen zu lassen, jedoch bezieht sich dieses Recht auf rechtlich befugte Personen wie Anwälte oder in bestimmten Fällen Angehörige.
Bei der Polizei? Da muss niemand hin.