2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrerlaubnis, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Ja, sofern es sich um eine befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV handelt.
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wie sieht die in deinem Fall aus? Falls du konkret von dir sprichst...
Mein Sohn hat sowohl nach seiner T-, als auch nach seiner BF17-Prüfung (2021 + 2022) eine Prüfbescheinigung in Form eines weißen DIN-A5-Zettels bekommen, auf dem ausdrücklich stand, dass dies keine Fahrerlaubnis ist. Mit dem Wisch hätte er also nicht fahren dürfen.