Darf man legal in NRW ein Messer mit sich herumfühern?
Alles unter 5cm war doch legal oder nicht
7 Antworten
Das Waffengesetz gilt in ganz Deutschland, und somit auch § 42, der regelt, wo Messer grundsätzlich nicht geführt werden dürfen, und § 42a, der regelt, welche Arten von Messern nicht geführt werden dürfen.
Im Prinzip ja, aber... je nach örtlicher Lage sind bestimmte Plätze und Orte waffenfreie Zone, auch ein Taschenmesser ist dort verboten.
Das eine sind polizeiliche (Bundespolizeiliche) Allgemeinverfügungen, das andere betrifft von Landesregierung (Reeperbahn = Hamburger Senat) verhängte Verbote.
2007 gabs noch nicht die Ergänzung zum 42 WaffG und die Reeperbahn ist sogenanntes Waffenverbotsgebiet, Waffenverbots"zonen" kamen später..
Aber es sieht wohl so aus dass dort jede Art von Messer- auch von Besitzern waffenrechtlicher Erlaubnisse - verboten ist...
Wird aber immer noch heiss diskutiert..
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/messerverbotszonen/
Inzwischen sind wir bei 4 verschiedenen Verbotsmöglichkeiten angekommen:
1: Allgemein §42a
2: WVZ nach 42 (5) wie bisher mit Totalverbot (an Kriminalitätsschwerpunkten)
3: WVZ nach 42 (6) NEU mit Ausnahmen. (Wo belieben)
4: Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei (völlig willkürlich nach Ort/ Zeit)
Ein Messer ist - wie ein Hammer, eine Zange oder ein Schraubendreher, zunächst einmal nur ein Werkzeug.
Um umgekehrt auf deine Frage zu antworten: Es ist zunächst einmal alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist:
Unter das Führungsverbot (doch besitzen und zuhause dein Eigentum nennen darfst du als volljährige Person diese Gegenstände dennoch) in der Öffentlichkeit nach §42a fallen vorrangig:
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge größer/gleich 12 cm
- Dolche - also beidseitig geschliffene Klingen
- einhändig arretierbare Klappmesser
Illegale Messertypen, die du also nicht einmal besitzen darfst, sind z.B.:
- Fall- und Faustmesser
- Butterflymesser (Balisongs)
- getarnte Blankwaffen (z.B. Spazierstock-Dolche)
- manche Springmesser (z.B. solche mit nach vorne herausschnellender Klinge)
Alle anderen Messer sind erlaubt (das ist schon noch eine ganze Menge) - und du darfst sie draußen in Feld, Wald und Flur am Gürtel verdeckt oder offen als legitimes Werkzeug am Mann tragen.
Bedeutet nun: Trage ich z.B. ein gesetzeskonformes Taschenmesser als Werkzeug bei mir, so ist das zunächst einmal meine Privatsache, denn ich schade damit niemandem, und es geht folgerichtig auch niemanden etwas an . Das hat auch einzig und allein mit schnödem Werkzeuggebrauch zu tun. Mein "Leatherman" trage ich nahezu ständig bei mir - als Waffe wäre das gute Stück jedoch so gut wie unbrauchbar (alleine der Öffnungsvorgang dauert ein bisschen). Doch für das Öffnen von Paketen und andere kleinere Bastelarbeiten habe ich auf diese Weise immer einen kleinen "Helfer" dabei. (Meine Frau fragt dann immer humorvoll: "McGuyverst du gerade mal wieder?" - Wenn ich beispielsweise am Urlaubsort in der Unterkunft den Griff der Bratpfanne wieder festschraube usw...).
Neben meinem "Leatherman" mag ich kleine, handliche und feststehende Messer für Outdoor-Aktivitäten.
Nebenbei bin ich Sporttaucher und habe dann natürlich auch ein Taucher-(Rettungs-)Messer am Mann.
Good Luck!
Manche Leatherman sind wegen der "einhändig feststellbar" Funktion leider seit Jahren nicht mehr führbar..
Das Tauchermesser natürlich auf dem Weg zum Tauchgang und zurück rechtskonform transportiert, nehme ich an..
Ich hatte vor zwei Tagen mal wieder seit langem die Seite von "Leatherman" gesichtet: Da hat sich wirklich eine Menge getan, leider nicht zum Besten für die Gesetzeskonformität der angebotenen Werkzeuge. Mein Exemplar z.B. ist inzwischen rund 20 Jahre alt (die Dinger sind nicht kaputt zu kriegen) - und man muss erst einmal die beiden Griffschalen-Elemente umklappen, um überhaupt an das Taschenmesser zu gelangen, dass nur beidhändig zu öffnen ist und am Ende noch nicht einmal arretiert. Inzwischen sind die Messer bei vielen Modellen vorwiegend außen angebracht - und lassen sich teilweise sogar einhändig arretieren. Das ist sicherlich praktisch - aber leider nicht länger erlaubt. Bin froh, dass ich meines noch habe!
Ja, hatte auch jahrelang das Sideclip, das einzige damals mit Gürtel clip..
Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz und gilt in allen Bundesländern.
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
In sogenannten WVZ gelten strengere Regeln.
5cm steht nicht im WaffG. Das führen von Messern regelt § 42a WaffG. In einer WVZ gelten andere Bestimmungen.
Ausser man hat eine waffenrechtlich Erlaubnis...