Darf mir die Polizei mein Messer abnehmen, auch wenn es legal ist?
10 Antworten
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Das kommt auf die Situation an, denn du warst hier überaus schreibfaul in deiner Frage.
Betrittst du z.B. ein Ladengeschäft oder einen Club, so darf der Inhaber darauf bestehen, dass überhaupt keine Messer mitgeführt werden dürfen, denn er hat das Hausrecht. Fuchtelst du in einem solchen Geschäft mit einem - ansonsten vollkommen gesetzeskonformen - Jagdmesser herum, und der Inhaber ruft daraufhin die Polizei, dann darf dir der Beamte das Messer abnehmen. Denn du hast ja gegen das Hausrecht verstoßen.
Dies nur als ein Beispiel.
Ansonsten gelten Messer im Grundsatz zunächst einmal als Werkzeuge - bis eben auf die Modelle, die entweder überhaupt nicht besessen werden dürfen - und eben solche, die du zwar besitzen darfst, sofern du volljährig bist, aber in der Öffentlichkeit nach § 42a nicht geführt werden dürfen.
Good Luck !
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Polizeibeamte dürfen dir Gegenstände wegnehmen, wenn sie eine Rechtsgrundlage dazu haben. Das kann in verschiedenen Situationen der Fall sein. Deine Frage ist zu ungenau, um das zu beantworten.
Und ein Messer an sich kann schonmal gar nicht legal oder illegal sein. Der Erwerb, der Besitz, das Führen und die Verwendung können legal oder illegal sein.
Wenn du mit einem Messer, was du besitzen darfst, jemand anderem in den Hals stichst, sollte dir wohl klar sein, dass die Polizei dir das Messer wegnehmen darf, oder?!
Gruß, B.
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natürlich muss man Verhältnismäßig agieren
Das ist so nicht richtig. Aber ich habe keine Lust, das hier groß und breit zu erklären. Es gibt bereits hunderte Beiträge auf dieser Plattform zu dem Thema, die es ausführlich erklären.
Nochmal: Bitte zum Thema Recht nur etwas sagen, wenn du dich auskennst. Nur, weil dir dein persönliches Gefühl sagt, dass etwas ja eigentlich so und so sein müsste oder glaubst, das mal gelesen zu haben, heißt es nicht, dass es gesetzlich so geregelt ist.
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Kommt auf die Situation an. Am Flughafen schon, an einem Club nachts wahrscheinlich auch aber an einem Spaziergang in einem Wald eher nicht
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Wenn Sie eine Straftat befürchten, oder eine sonstige Betreuung, dürfen Sie das zu jeder Zeit abnehmen
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Irgendwie immer ein komisches Gefühl wenn irgendwer ein großes Messer mit sich trägt, oder? 😳😳
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Selbstverständlich, gerade wenn sie eine Straftat damit befürchten können, Aber auch unter anderen Umständen. Zum Beispiel Verdachtsfälle
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Moin,
bei Gefahr für Leib und Leben oder unsachgemäßen Umgang, ja.
MfG
Jemanden in den Hals zu stechen ist legal solange es Verhältnismäßig ist