Darf mir die Polizei mein Messer abnehmen, auch wenn es legal ist?

10 Antworten

Das kommt auf die Situation an, denn du warst hier überaus schreibfaul in deiner Frage.

Betrittst du z.B. ein Ladengeschäft oder einen Club, so darf der Inhaber darauf bestehen, dass überhaupt keine Messer mitgeführt werden dürfen, denn er hat das Hausrecht. Fuchtelst du in einem solchen Geschäft mit einem - ansonsten vollkommen gesetzeskonformen - Jagdmesser herum, und der Inhaber ruft daraufhin die Polizei, dann darf dir der Beamte das Messer abnehmen. Denn du hast ja gegen das Hausrecht verstoßen.

Dies nur als ein Beispiel.

Ansonsten gelten Messer im Grundsatz zunächst einmal als Werkzeuge - bis eben auf die Modelle, die entweder überhaupt nicht besessen werden dürfen - und eben solche, die du zwar besitzen darfst, sofern du volljährig bist, aber in der Öffentlichkeit nach § 42a nicht geführt werden dürfen.

Good Luck !

Polizeibeamte dürfen dir Gegenstände wegnehmen, wenn sie eine Rechtsgrundlage dazu haben. Das kann in verschiedenen Situationen der Fall sein. Deine Frage ist zu ungenau, um das zu beantworten.

Und ein Messer an sich kann schonmal gar nicht legal oder illegal sein. Der Erwerb, der Besitz, das Führen und die Verwendung können legal oder illegal sein.

Wenn du mit einem Messer, was du besitzen darfst, jemand anderem in den Hals stichst, sollte dir wohl klar sein, dass die Polizei dir das Messer wegnehmen darf, oder?!

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

FA117  12.04.2024, 22:05

Jemanden in den Hals zu stechen ist legal solange es Verhältnismäßig ist

0
PolNRW93  13.04.2024, 03:40
@FA117

Jemandem in den Hals zu stechen ist, wenn, dann im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt. Das macht es nicht per se legal. Und verhältnismäßig kann eine Notwehrhandlung schon mal gar nicht sein. Bitte beim Thema Recht nur etwas sagen, wenn du dich wirklich auskennst.

0
FA117  13.04.2024, 18:03
@PolNRW93

Ich meine auch Notwehr und natürlich muss man Verhältnismäßig agieren wenn dich jemand schubst darfst du ihn nicht gleich umbringen das wäre übertrieben

0
PolNRW93  14.04.2024, 02:20
@FA117
natürlich muss man Verhältnismäßig agieren

Das ist so nicht richtig. Aber ich habe keine Lust, das hier groß und breit zu erklären. Es gibt bereits hunderte Beiträge auf dieser Plattform zu dem Thema, die es ausführlich erklären.

Nochmal: Bitte zum Thema Recht nur etwas sagen, wenn du dich auskennst. Nur, weil dir dein persönliches Gefühl sagt, dass etwas ja eigentlich so und so sein müsste oder glaubst, das mal gelesen zu haben, heißt es nicht, dass es gesetzlich so geregelt ist.

0
FA117  14.04.2024, 03:44
@PolNRW93

Ich schreibe nicht mehr mit dir du bist zu arrogant Bye Bye

0
PolNRW93  14.04.2024, 04:30
@FA117

Ich bin nicht arrogant, ich gebe lediglich Tatsachen wieder 😅

0
FA117  14.04.2024, 16:50
@PolNRW93

Doch du bist überheblich wenn du nicht weißt was das bedeutet Google es

0
PolNRW93  14.04.2024, 19:14
@FA117

Du bist derjenige, der Dinge behauptet, die nicht stimmen, aber ich soll mich informieren. Ahja.

0
FA117  15.04.2024, 09:45
@PolNRW93

Wieso kommen dann Menschen ins Gefängnis wenn die sich verteidigt haben?!

0

Kommt auf die Situation an. Am Flughafen schon, an einem Club nachts wahrscheinlich auch aber an einem Spaziergang in einem Wald eher nicht


SirPanda  06.10.2021, 21:30

Wenn Sie eine Straftat befürchten, oder eine sonstige Betreuung, dürfen Sie das zu jeder Zeit abnehmen

0
SirPanda  06.10.2021, 21:31
@Ismamry28

Irgendwie immer ein komisches Gefühl wenn irgendwer ein großes Messer mit sich trägt, oder? 😳😳

1

Selbstverständlich, gerade wenn sie eine Straftat damit befürchten können, Aber auch unter anderen Umständen. Zum Beispiel Verdachtsfälle

Moin,

bei Gefahr für Leib und Leben oder unsachgemäßen Umgang, ja.

MfG