Darf man in einer Mathearbeit schummeln?

6 Antworten

Naja, einerseits steht wahrscheinlich in deinem Schulvertrag drinnen, den du unterschrieben hast, dass du das nicht tun würdest und dann wäre das Vertragsbruch, ansonsten wäre es, da eine Mathearbeit ja eine akademische Leistung ist, eine Urkundenfälschung. Beides nicht unbedingt schöne Straftaten.

Also, dir drohen wahrscheinlich keine rechtlichen Konsequenzen, aber so ganz erlaubt ist es nicht…

Du solltest bedenken, dass Lehrer ja auch nicht doof sind (in aller Regel) und die Wahrscheinlichkeit, aufzufliegen weitaus höher als Null ist. Halte dir folgendes vor Augen: wenn das auffällt, dann bekommst du eine 6. Und du schaffst schon irgendwie eine Note, die besser als 6 ist. Viel Glück!


segler1968  18.07.2024, 03:07

Ein Vertragsbruch ist keine Straftat, sondern ein zivilrechtliches Problem. Und eine Urkunde wird auch nicht gefälscht.

Du darfst völlig straffrei schummeln. Und bekommst dafür eine schöne 6. Vor Gericht kommst Du nicht.

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NicolasHelbig  18.07.2024, 03:20
@segler1968

Gut, aber der Vertragsbruch kann dennoch als Pflichtverletzung gesehen werden und das kann man vor Gericht austragen. Wird zwar keiner machen, wäre aber möglich. Das wird schlimmer, wenn man falsch Eides statt versichert, was Schulen unterhalb von Universitäten aber eher unüblich ist, wofür das Strafgesetzbuch dann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht.

Das mit der Urkundenfälschung... okay, nach erneuter Recherche hast du Recht.

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NicolasHelbig  18.07.2024, 03:24
@NicolasHelbig

Wenn es schlecht läuft, könnte man auch behaupten, dass man sich durch gefälschte akademische Leistungen einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil aneignen möchte, indem man jemanden täuscht. Das wäre dann § 263 im StGB und dafür gibt es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Auch das wird bei einer Schule auf keinen Fall irgendwer durchboxen, wäre aber nicht komplett auszuschließen.

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Yrral  18.07.2024, 05:51
@NicolasHelbig

Das ist alles extrem weit hergeholt!

Es ist ja noch nicht mal bekannt wie alt der FS hier ist. Allein das Wort "Mathearbeit" suggeriert mir, dass es sich um eine schulpflichtige Person unter 18 Jahren handelt. Der hat dann überhaupt nix unterschrieben! Da stehen die Sanktionen in der Schulordnung und das wars. Also Lichtjahre von irgendwelchen Straftaten entfernt.

Unrechtmäßiger Vermögensvorteil kann ich noch nicht mal in den wildesten Szenarien erkennen. Schummeln bei einer Mathearbeit fliegt entweder auf und wird.direkt als "Betrugsversuch" mit einer schlechten Note oder einem Fehlversuch bei einer Klausur geahndet, oder aber es fällt nicht auf und der Schummler hat Glück.

Wir reden hier jnicht von gefälschten Dissertationen, die erst deutlich später zu Tage kommen können und deren Tragweite wesentlich größer ist.

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Ja, wenn man akzeptiert, dann eine 6 zu bekommen. 😎

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Unterricht am Gymnasium

-Was niemand weiß macht niemanden heiß-

-Alles ist legal solange es niemand sieht-

Wenn man jedoch nach den Regeln gehst dann nein.

Ob du es probierst liegt ganz bei dir.


Piddle  18.07.2024, 01:06

Der zweite Satz stimmt aber nicht...

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Natcholein  18.07.2024, 06:54
@Piddle

Wieso? Wenn es nie jemand weiß (abgesehen von einem selbst) was wollen andere machen?

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Das ist eine hervorragende Methode die Arbeit dann hinterher mit ungenügend bewertet zu bekommen. Also Mut zum Risiko!

Übrigens bin ich für gleiches Recht für alle. Wenn der Schüler schummeln darf, dann darf der Lehrer auch schummeln. Das würde die Korrektur ungemein erleichtern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Nein,