Darf man im Supermarkt schon vorm Bezahlen trinken?

18 Antworten

Rein rechtlich ist alles, was in den Regalen liegt erstmal nur ein Angebot...auch die Preise sind nur Orientierung und nicht verpflichtend.

Technisch betrachtet ist das also diebstahl, da dir das Getränk weder gehört, noch überlassen wurde.

Erst an der Kasse schliesst du einen Kaufvertrag ab und das Getränk geht in deinen Besitz über.

Solange du aber dannach normal bezahlst, werden die wenigsten Supermärkte hier etwas sagen, man will ja Kundenservice bieten und etwas verdienen. Allerdings bist du auf die Kulanz des Supermarkts angewiesen...sollte hier böses Blut herrschen, kann man dir versuchen was draus zu drehen.

Echte Probleme dürfte man erst bekommen, wenn man das angebrochene Getränk dann ins regal zurückstellt !


topeye  28.11.2017, 11:40

"auch die Preise sind nur Orientierung und nicht verpflichtend"

In der Schweiz sind die angeschriebenen Preise absolut verpflichtend

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Fonsanatri  28.11.2017, 11:41
@topeye

In Deutschland nicht, kann ich so bestätigen :) Die Willenserklärung zum Verkauf entsteht erst an der Kasse, wenn der Preis dargestellt wird.

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Uulzos  28.11.2017, 11:44
@topeye

also zu 99% stimmen die ausgezeichneten Preise, habe auch schon etwas günstiger bekommen, als entschuldigung, dass man falsch ausgepreist hat, aber rechtlich sind sie hier in D nicht verpflichtend, sollte z.b. ein Angebot auslaufen und das Preisschildchen noch nicht angepasst worden sein, gibts schonmal an der Kasse eine Diskussion zwischen der Alten Dame und der Kassirerin, weil die milch 5 ct. teurer ist als ausgezeichnet :D

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Droitteur  28.11.2017, 11:53
@Fonsanatri

Das kann man so pauschal nicht sagen. In der Schweiz wird diese Frage ausdrücklich im Gesetz angesprochen; in Deutschland nicht. Allerdings sagt es in Deutschland darum genauso wenig, dass Willenserklärung zum Verkauf erst an der Kasse entsteht, wenn der Preis dargestellt wird.

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BeviBaby  28.11.2017, 11:59

Guter Kommentar, allerdings kleine Amerkung: Durch den Verkauf müsste das Getränk doch eigentlich nicht in Besitz, sondern in Eigentum übergehen, oder?

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Uulzos  28.11.2017, 12:03
@BeviBaby

Uhm, ja, korrekt, Besitz besagt ja nur den "Aufenthaltsort" , Eigentum meinte ich, völlig korrekt.

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Wie es schon viele gesagt haben. Es wird einfach toleriert als Kulanz. Es ist grundsätzlich nicht dein Recht. Genau genommen verboten.

Aber viele schreiben Diebstahl, ist im Grunde Diebstahl aber bei Lebensmitteln heißt es Mundraub. Und wird vor Gericht anders gehandhabt als andere Produkte.

zB geht der Supermarkt auf dich los, weil warum auch immer und zeigt dich an. Ist die mögliche Strafe für ein Getränk deutlich geringer als zB für ein Feuerzeug auch wenn der Preis vllt gleich ist.

Streng genommen ist das Diebstahl weil das Getränk ja erst nach dem Bezahlen in deinen Besitz übergeht, allerdings wird das von den meisten Supermärkten toleriert, wenn du die Ware danach bezahlst.

Du solltest dir aber immer vor Augen halten, dass es sich dabei lediglich um eine Toleranz aus Kulanz handelt, es also nicht zwingend in jedem Supermarkt so sein muss

Alles Liebe

Bevi


Hallo Weiterverkauf,
Grundsätzlich ist die Ware bis zum Zustandekommen des Kaufvertrages an der Kasse das Eigentum des Marktes.
Streng genommen darfst du deshalb nichts öffnen bzw. konsumieren. Wenn du von einem Mitarbeiter dabei erwischt wirst, wird es schwer deine Kaufabsichten zu beweisen.

Viele Supermärkte kommen den Kunden aber auch entgegen - zu empfehlen ist es dennoch nicht.


Uulzos  28.11.2017, 12:05

Kommt sicherlich etwas auf die Situation an:

Nen schüler aus der nahegelegenen Schule, der nur mit einem Getränk durch den laden läuft wird hier sicher genauer beobachtet, als die Mutter, mit vollem Einkaufswagen, deren Kind etwas aus dem Wagen trinkt.

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Nein, rechtlich gesehen ist das Diebstahl. Aber die meisten Supermärkte reagieren kulant.


Tamtamy  28.11.2017, 11:34

Dem schließe ich mich an.

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