Darf ich das vergessenes Rückgeld an den Selbstbedienungskassen nehmen?

6 Antworten

Es gehört nicht dir, lass die Finger davion.

Sofern es über 10 Euro sein sollte, kommt Fundunterschlagung in Betracht.

Da bei einem Supermarkt um ein Privatgelände handelt kann es rechtlich sogar so sein, dass der Supermarkt bei Nichtmelden des Verlierers der Eigentümer wird, nicht du.

Das Geld gehört dem Ladenbesitzer, weil der Kunde seinen Anspruch aufgegeben hat. Wenn der das Wechselgeld ebenfalls nicht haben will, kannst es behalten, aber du musst es zunächst mal dem Ladenbesitzer anbieten.

nein, das ist Diebstahl!

Überraschenderweise ist es auch dort verboten, fremdes Geld zu unterschlagen.