Darf ich ein Getränk im Supermarkt vor dem Kauf öffnen und ein bisschen trinken und danach natürlich bezahlen?

12 Antworten

Es verstößt zwar gegen kein Gesetz und ist somit auch nicht strafbar, da hier (in dem von dir geshilderten Fall) ja eine Kaufabsicht gegeben ist, allerdings verstößt es gegen die AGB des Händers und er kann es zum Anlass nehmen ein Hausverbot zu verhängen.

Anders sieht es beispielsweise bei Artikeln aus die erst an der Kasse gewogen werden, wie lose Trauben, Kirschen etc. Wenn man hier auf dem Weg zur Kasse welche nascht oder auch vorher probiert, ist es Diebstahl, da die verzehrten Stücke ja nicht mehr gewogen werden konnten und somit nicht bezahlt wurden.

Im Zweifel einfach stets einen Mitarbeiter fragen. Damit bist du immer auf der sicheren Seite.

Also gesetzlich darf man es nicht, aber eigentlich ist es in so gut wie jedem laden erlaubt. Für die Läden ist das eigentlich auch normal, nur ist wichtig dass du es auch bezahlst, wenn nicht ist dass Diebstahl und du könntest angezeigt werden. 

Kannst du machen ja mache ich auch sehr oft.

Es ist weder Diebstahl noch Sachbeschädigung was du da begehst.

Sowas nennt man dann fahrlässiger Diebstahl und fahrlässige Sachbeschädigung und die sind nicht strafbar.

Was aber passieren kann ist das du ein Hausverbot bekommst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein,

Bis der Kunde an der Kasse seinen Einkauf bezahlt, gehört die Ware dem Supermarkt.  Um etwaige Probleme zu vermeiden, sollten Sie die geöffnete Flasche oder die angebrochene Packung deutlich sichtbar in den Einkaufswagen legen, um zu signalisieren, dass Sie die Ware auch bezahlen wollen.

@Recht




Wenn du es öffnest, musst du das Produkt sowieso kaufen. Da führt kein Weg vorbei.