Darf man entscheiden, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 1?

4 Antworten

Nein, es steht nicht zur Wahl. Aber ...

  • ALG I muss als vorrangige Leistung beantragt werden
  • Reicht das ALG I nicht aus, kann "aufstockend" Bürgergeld beantragt werden. ALG I wird von der Bürgergeldsumme in Abzug gebracht (verrechnet)
  • während der Sperrzeit (ohne ALG I - Bezug) kann Bürgergeld beantragt werden.

Wegen der Sperre im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag, gibt es beim Bürgergeld für einen Monat eine "Sanktion / Leistungsminderung" in Höhe von 30 % des Regelsatzes.


Rotka896pe 
Beitragsersteller
 10.01.2025, 20:42

da er leider drei Monaten Sperre von Arbeitslosengeld eins hat, darf er sich dann auch beim Jobcenter anmelden um Bürgergeld zu bekommen in der Zeit und so wie ich das verstanden habe, würde er dann beim Bürgergeld nur ein Monat 30 % weniger bekommen und dann sonst ganz normal?

GutenTag2003  10.01.2025, 20:56
@Rotka896pe
darf er sich dann auch beim Jobcenter anmelden um Bürgergeld zu bekommen 

Ja

 würde er dann beim Bürgergeld nur ein Monat 30 % weniger bekommen und dann sonst ganz normal?

Ja

Er muss Arbeitslosengeld beantragen wenn er zeitlich einen Anspruch hat. Gibt es dort eine Sperrzeit , dann kann das Auswirkungen haben.


Rotka896pe 
Beitragsersteller
 10.01.2025, 19:25

wenn er das Arbeitslosengeld eins nicht möchte, sondern Bürgergeld, weil er ja drei Monate Sperre hat und nicht auf die Kosten kommen kann und Hilfe benötigt?

chanfan  10.01.2025, 20:02
@Rotka896pe

Nein, das kann man sich nicht aussuchen wenn man Anspruch auf ein hat. Ich dachte , das hätte ich schon geschrieben. Sorry,aber das beim JC ist kein Wunschkonzert.

Wieso wusste er das nicht? Der AG muss auf so etwas hinweisen! Hat er das nicht getan, kann man den in Regress nehmen.

Ab zum Anwalt!


Rotka896pe 
Beitragsersteller
 10.01.2025, 19:30

Das Problem ist, er hat nicht genug Geld für einen Anwalt und er wurde vom Chef verarscht, indem er den Aufhebungsvertrag unterschreibt, ohne dass er die Punkte gewusst hat, da er halt auch nicht so richtig deutsch versteht beziehungsweise fließen kann

Er bekommt auch kein Bürgergeld dann.

  1. Bekommt er das eh nicht
  2. ist auch da eine 3 Monatssperre bei der Handlung

Rotka896pe 
Beitragsersteller
 10.01.2025, 19:29

nein, ich hab gelesen, dass er 30 % Minderung bekommen würde beim Bürgergeld aber trotzdem Hilfe bekommt