Darf man einen Angemeldeten Unfallwagen mit gültigem TÜV an einer öffentlichen Straße parken?
Das Auto ist allerdings nicht fahrtüchtig
9 Antworten
Ich denke, so lange keine Betriebsflüssigkeiten auslaufen, ist das ok
Weil du bis zur Reperatur einen Unfallwagen nur bis zur nächsten Werkstatt bewegen darfst
Hättest du Mal n Unfallschaden gehabt und die Polizei wäre hinter dir gewesen wusstest du das.
Du hast dann innerhalb von 5 Tagen n reperaturpericht vorzulegen.
Hier als Beispiel: defekter Scheinwerfer vorne rechts
Woher kennst du den Umfang des Schadens? Ich kenn ihn nicht. Aber ich finde das hier.
https://www.bussgeldkatalog.de/dauerparken/
"Ihr Fahrzeug muss ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar und die Scheinwerfer sauber sind. Des Weiteren sollten Sie Ihr Fahrzeug vor Diebstahl schützen, z. B. mit einer Parkkralle, und wenigstens alle drei Tage nach ihm sehen (lassen), um sicherzugehen, dass auf dem Parkplatz kein temporäres Parkverbot eingerichtet wird"
Nochmal - kennst du den Umfang des Defektes ? Ich nicht.
Also nochmal, auch für langsam lesende.
Es handelt sich hierbei um einen Unfallwagen, einen Wagen mit Unfall darfst du nur noch in die nächstgelegene Werkstatt führen, da du wohl auch kein Fachmann bist.
Erst nach erfolgter Reperatur/Inspektion gilt das als in Ordnung.
Welcher schaden ist dir denn bekannt, der noch evt n verzogenen Träger, ne verbogene Achse, falsch eingestellte Scheinwerfer oder sonst was zur Folge hätte?
Selbst abgenutzte Scheibenwischer sind ein tüv-mangel
Du kennst den Umfang des Unfalls nicht und weisst nicht, warum das Auto nicht fahrtüchtig ist. Insofern ist es reine Mutmaßung von dir, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist und das erübrigt jede weitere Diskussion.
Selbst abgenutzte Scheibenwischer sind ein tüv-mangel
Und das ist jetzt nur lächerlich 😂
Grauzone - einerseits dürfen zugelassene Fahrzeuge natürlich auf öffentlichen Straßen geparkt werden, andererseits ist der öffentliche Straßenraum kein Schrottplatz und eine Teilnahme am Straßenverkehr ist mangels Fahrtüchtigkeit nicht möglich. Wenn der Unfall recht frisch passiert ist und es nur um wenige Tage geht, sollte das toleriert werden, auf Dauer ist das definitiv nicht erlaubt - und das alles ohnehin nur, wenn vom Fahrzeug keine Gefahr etwa durch austretende Betriebsstoffe ausgeht.
Aber:
Leider musst Du damit rechnen, dass es "nette" Zeitgenossen gibt, die in dem demolierten Fahrzeug die Aufforderung sehen, es auszuschlachten und/oder weiter zu zerstören.
Nein, keine Grauzone, da auch das Parken im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich eine Teilnahme am Straßenverkehr ist. Und dafür müssen Fahrzeuge verkehrssicher sein.
Natürlich ist das eine Grauzone, weil es auch um Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit und Möglichkeit geht - bekanntlich bekommen selbst abgemeldete erkennbar nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge erst den "roten Aufkleber" mit einer Fristsetzung, bevor sie kostenpflichtig versetzt werden.
Und den roten Aufkleber bekommen sie warum?
Weil sie nicht dort stehen dürfen. Und genau um diese Frage geht es hier.
Ist doch an sich unstrittig und ich habe auch nichts anderes geschrieben - dennoch wird nicht sofort ein Bußgeld verhängt sondern eine gewisse Frist eingeräumt ...
Ist egal, so lange es angemeldet und versichert ist
Aber man sollte drauf achten, daß keine Flüssigkeiten auslaufen und keine Teile von abfallen können, die andere Verkerhsteilnehmer beschädigen könnten
Nein, ist es nicht. Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen müssen verkehrssicher sein. Auch das Parken auf öffentlicher Straße ist eine Teilnahme am Straßenverkehr.
Unfallwagen - kommt drauf an
Öl Benzin darf nicht auslaufen, ebenfalls keine spitzes Blech, wo sich andere verletzen könnten.
Hi, was an einer öffentlichen Straße steht, muss verkehrssicher sein. Du musst damit rechnen, dass Du eine Mängelmeldung mit begrenzter Zeit zur Behebung bekommst.
Nein. Betrieberaubniss ist erloschen = kein TÜV = keine abstellerlaubniss