Darf man ein Teppichmesser bei sich führen(also wenn man draußen ist, in der Stadt usw.) oder ist das eine Straftat?

5 Antworten

Wenn, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat!

Strafe wäre 50-300€ und Verlust des Messers..

Aber wie wäre es, mal einen Link zu dem Messer einzustellen, da gibt es Verschiedene und schon kleine Unterschiede können zwischen "erlaubt" und "nicht erlaubt" entscheiden..

Sowas wäre beispielsweise nicht zu führen

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Und sowas wäre kein Problem...

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 - (Recht, Messer, Selbstverteidigung)  - (Recht, Messer, Selbstverteidigung)  - (Recht, Messer, Selbstverteidigung)  - (Recht, Messer, Selbstverteidigung)  - (Recht, Messer, Selbstverteidigung)

Ich denke schon, es muss sich halt in einer Tasche oder so befinden, aber man kann ja auch in einigen Läden Teppichmesser kaufen und dann muss man sie ja mitführen, also nein, keine Straftat.

MfG


derwaffenpro  21.05.2020, 06:42

Ich kann auch in einigen Läden Langschwerter und Schusswaffen kaufen die darf ich dann in Deutschland auch nicht ohne weiteres führen...

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Leestigter  21.05.2020, 10:25
@derwaffenpro

Der meint er müsse sie dann ja "nach Hause bringen".

Klassischer Fall von jemanden der nicht weis, was die rechtliche Definition von "transportieren" ist aber unbedingt mitreden muss...

Und damit Anderen wieder die Arbeit macht den Unsinn richtig zu stellen, damit das nicht noch jemand ernst nimmt. ..

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derwaffenpro  21.05.2020, 10:53
@Leestigter

Jap, da hatte ich schonmal jemanden hier auf GF der meinte um in Österreich Kat C Waffen kaufen zu dürfen benötigt man einen Waffenpass da man diese ja mit nach Hause nehmen muss...

Ich wundere mich immernoch wie solch eine Person Begriffe wie „Waffenpass“ und „Kat C“ kennt, da muss man ja eigentlich schon Ahnung haben wenn man diese Begriffe kennt..

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Lasse2286  21.05.2020, 11:15
@derwaffenpro

Natürlich weiß ich, dass man auch Schusswaffen,etc. kaufen kann, welche illegal sind. Jedoch sind die allermeisten banalen Taschenmesser legal und kein Grund so impertinent zu werden.

MfG

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derwaffenpro  21.05.2020, 11:22
@Lasse2286

Ich habe gerade nicht über dich geschrieben.

„Natürlich weiß ich, dass man auch Schusswaffen,etc. kaufen kann, welche illegal sind.“

Und das hat überhaupt nichts mit dem zu tun was ich gerade geschrieben habe...

Was du nicht führen darfst steht in §42a WaffG.

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Leestigter  21.05.2020, 11:30
@Lasse2286

Tatsache ist :

Es geht hier um Strafen von 50-300€, die Obergrenze liegt viel höher! Für Legalwaffenbesitzer in Deutschland (Jäger, Sportschützen) steht deren waffenrechtliche Erlaubnis auf dem Spiel!

Und da kommst du daher und "meinst" die Antwort zu wissen?

Und schreibst deinen zusammengereimten Unsinn auch noch nieder. Warum schreibst du etwas, wenn du doch überhaupt keine Ahnung vom WaffG hast? Und das sollte man eigentlich haben, wenn man zu dem Thema was schreibt!

Wir müssen den Blödsinn einzig und allein deshalb wieder richtigstellen, weil du das geschrieben hast! Wir würden gerne drauf verzichten, aber das liegt an DIR!

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Leestigter  21.05.2020, 15:00
@Lasse2286

Legal sind fast alle Messer! ( nur bestimmte sind verbotrn, also nicht legsl: Springmesser, Fallmesser Butterfly, Faustmesser..)

Es geht aber jn der Frage nicht darum ob legal (Teppichmesser sind slke legsl!)- es geht darum ob man das Messer führen darf!

Nicht um Besitzverbot ( nicht Legale darf man nämlich nicht mal besitzen, damit kann man sie auch nicht führen!)

Man könnte jetzt meinen dass dein Wissen da auch beschränkt ist! Das wirst du docn wenigstens richtig zusammenbringen oder wie muss man sich das vorstellen? Schon wieder versucht etwas zu schreiben ohne Ahnung?

Biite lass es wenn du divh vorher nicht eingekesen hast!

Oder -und stell dir vor, dazu ist GF da! -stell halt eine verdammte Frage, wenn du was nicht weist!

Also beispielsweise "Kann mir mal jemand erklären was der Unterschied zwischen führen und trsnd6portieren ist bei Messern oder Waffen?"

Oder "Welche Arten des mitführens gibt es?"

Oder beispielsweise "was bedeutet im WaffG "legal" und "illegal"?

Es geht auch darum, dass Mitleser was lernen und deine falschen Äusserungen tragen nicht dazu bei!

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Lasse2286  21.05.2020, 16:05
@Lasse2286

Ich werde es auch sein lassen und noch einmal sorry. Aber bitte keine Kommentare mehr dazu.

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Leestigter  21.05.2020, 02:23

Schlecht geraten ohne zu wissen, was er genau für ein Messer meint...

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Du darft es mitführen wen du es nur mit 2 Händen öfnen kanst oder wen es nicht feststellt .

Also wen du gegen die Klinge drückst und es sich so wider einkalppt .

Was du mitführen darfst sind

Zweihand klappmesser

Einhand klappmesser ohne klingenaritirung ZB das Sanrenmu 9054MUC

Festehende messer bis 12 cm außer es ist eine waffe . also ein dolch darfst du sowiso nich mitnemen egal wie lang der ist .

>Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

>Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

>>Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig.

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

>>> Wenn du etwas zur Verteidigung brauchst kauf ein Pfefferspray

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 

Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.