Stabtaschenlampe Selbstverteidigung?
Hallo ich wollte mal fragen ob man solche Stabtaschenlampen führen darf und zur Selbstverteidigung nutzen?
(Und bevor jemand was schreibt ich habe Stockkampf Erfahrung und würde niemanden angreifen wenn es nicht zu meiner persönlichen Verteidigung wäre)
Was wäre mit so einer ?
2 Antworten
Nein.
§42a WaffG
es kommt auf die Zweckbestimmung an, diese sind eindeutig Schlagwaffen.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen
bevor wir jetzt alle Stablampen einzeln durchnehmen lies meinen Kommentar oben:
Es kommt auf die Zweckbestimmung an.
Verzeihung für das Missverständnis, ich habe mich nicht gescheit ausgedrückt, wäre eine Stablampe bei der als Zweck beim Kauf steht das es nur zur Beleuchtung geeignet ist, man sie aber auch zur Selbstverteidigung nutzen kann durch das Material (selbst wenn es nicht der Zweck ist). Darf man diese dann führen und zur Verteidigung nutzen?
Bei Notwehr darfst du dich mit ALLEM verteidigen was du in die Finger bekommst.
Ok, danke ihnen vielmals für ihre Zeit und Hilfe! Nur eine letzte Frage noch wenn man etwas führen darf, kann ich es dann auch in mein Auto oder Motorrad legen und durch Polizeikontrollen fahren ohne einen Zweck dafür zu haben (wie bei bestimmten Messerarten) ?
Der Zweck einer Lampe ist zu leuchten. Kann man im Fahrzeug immer brauchen, Panne, Unfall, ...
eine Alterative zu den schweren Lampen wäre sowas, mit Strobe
https://www.amazon.de/klarus-XT11GT-Pro-wiederaufladbare-leistungsstarke/dp/B08LPQKKC9/ref=sr_1_6
Wenn sie als Taschenlampe hergestellt und verkauft wird, unterliegt sie keinerlei waffenrechtlichen Beschränkungen.
Wenn Herstellungs- oder Verkaufszweck der Einsatz gegen Menschen ist, ist sie ggf. als Waffe einzustufen, siehe Antwort von ES1956.
Zum Thema "Selbstverteidigung" meine Standardantwort: https://www.gutefrage.net/frage/notwehr-mit-schraubenzieher#answer-513033274
Was wäre wenn es einfach eine Taschenlampe mit langen Griff wäre? Und keine Anscheinswaffen oder so, wäre es immernoch eine Hieb oder Stoßwaffe ? (Siehe Ergänzung)