Kind möchte der Mutter das Sorgerecht entziehen, geht das?

9 Antworten

  1. Wenn sich die 15-jährige weigert, dann wird kein Umgang stattfinden.
  2. Das Sorgerecht zu entziehen ist ziemlich schwer. Ein gemeinsames Sorgerecht wird normalerweise dann gegeben, wenn es "dem Wohl des Kindes nicht widerspricht" (Rechtsprechung). Umgekehrt müsste das Wohl des Kindes in Gefahr sein, dass das Sorgerecht entzogen werden kann. Das sehe ich hier persönlich nicht. Hier müsste dann schon bewiesen werden (psychologisches Gutachten etc.), dass es für das Kind unzumutbar wäre, dass die Mutter ihre Elternrechte ausübt. Ein psychologisches Gutachten ist viel Stress für das Kind/Jugendliche und kann schnell mal ein Jahr oder länger dauern. Da ist die Frage: Lohnt sich das (weil sie dann ja schon 16 oder 17 ist)?
  3. Die Mutter wird immer die Mutter des Kindes bleiben. Das zu verleugnen ist sinnlos. Sie war auch eine äußerst "reale" Mutter, das Kind hat längere Zeit bei ihr gelebt. Das bleibt für immer so. Verpflichtungen für die Mutter für die Zukunft wird die Jugendliche nicht los.

Damit ich icht jedem einzeln antworten muss.....eine kurze Zusammenfassung.

2008 Scheidung, Kinder bei der Mutter.

2009 Sorgerecht Streit, nach gerichtsgutachten Kinder zum Vater, regelmäßiger Kontakt zur Mutter.

Bis 2012 alles gut

Ab 2012 bis 2016 Mutter bricht ohne Gründen und Co den Kontakt ab, es kamen in der Zeit 1 Brief eine Postkarte und ein Päckchen.

Ab 2016 bis 2017 Aufbau von regelmäßigen Kontakt zur Mutter.

2017 Sorgerecht Streit, Tochter zieht zur Mutter (wusch der Tochter)

1.jahr bei der Mutter, alles gut regelmäßiger Kontakt zum Vater.

2. Jahr bei der Mutter, häufige Streitereien, Tochter kommt immer mal für 1-2 Wochen zum Vater.

Seit 2 Monaten ist sie nun bei uns, aufentals rechts bei der mutter.

Sie (kind) mochte keinen kontakt mehr zur mutter, gründe... Nur fertig essen, muss auf kleine Schwester aufpassen, wird ohne grund angemäckert, ist laut Mutter nicht gut in der schule (Realschüler, Schnitt von 1,6) und wird unter druck gesetzt, sie hat ihrer mutter ja dankbar zusein das sie sich um sie kümmert, fühlt sich zuhause (bei mutter) nicht wohl und geht lieber mit Freunden in die stadt, mag es schon seit jahren nicht wenn die mutter sie berührt, mag ihre mutter nicht riechen obwohl sie nicht ungepflegt ist, ertappt mutter immer wieder bei lügen die die Vergangenheit betreffen....

Es geht um um das Sorgerecht an dem Kind, das Kind möchte nicht das die Mutter auch nur irgendein Recht an sie hat und das sie auch später ihrer Mutter gegenüber keine Pflichten oder Rechte hat.

Wir möchten nach all den Jahren Ärger, Stress und Kummer nur das das Kind entlich mal zur Ruhe kommt und das ganze mal ein Ende hat. Und wenn das ihr Wunsch ist, unterstützen wir (Vater, Stiefmutter, stiefgeschwister) sie mit aller Kraft.


kiniro  04.03.2020, 18:35

Auch wenn das Mädchen ihre Probleme mit der Mutter hat, bei den genannten Gründen dürfte es verdammt schwer werden, der leiblichen Mutter das Sorgerecht abzuerkennen.
Um nachweisen zu können, dass die Mutter ihr definitiv an Leib und / oder Seele schadet, wären aufwändige Gutachten nötig.

Ich sehe den Erfolg für das Mädchen eher gering.

Ihr könnt ja einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren und den fragen, wie er das unter diesen Umständen sieht.

Das Sorgerecht wird übers Familiengericht geregelt.

Das entscheidet darüber, wer von den Eltern das Sorgerecht hat - ob beide, einer oder keiner von denen.
Wenn keiner, dann wird ein Vormund vom Jugendamt gestellt oder eine andere Person (nächster Verwandter) bzw. aus einer Pflegefamilie gewählt.

Wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann wird auch Niemandem das Sorgerecht entzogen. Das "Kind" ist 15 und wenn sie keine Lust hat zur Mutter zu gehen, dann geht sie eben nicht. Nur in wichtigen Entscheidungen wird ihre Mutter nach wie vor mitbestimmen (können) wie z.B. Schulwechsel.

Ansonsten: warum will die Stieftochter dies überhaupt? In 3 Jahren ist sie volljährig. Da kann ihre Mutter ihr eh nichts mehr vorschreiben.

Das beurteilt nur das Jugendamt und der Richter.