Darf man den Arm brechen bei Selbstverteidigung?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Ja 58%
Nein 26%
Andere Antwort 16%

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Die Notwehrhandlung erfüllt immer einen Straftatbestand. In diesem Fall mindestens einfache Körperverletzung.

Eine Notwehrsituation kann dann lediglich dazu führen, dass die Tat als gerechtfertigt angesehen wird und demnach die Strafe entfällt.

Es kommt immer auf die genauen Umstände an - die Notwehrhandlung muss erforderlich und geboten sein. Es ist das mildestmögliche Mittel zu wählen, um den Angriff endgültig zu beenden.

Auf die Verhältnismäßigkeit kommt es dagegen nur in einigen wenigen Ausnahmefällen an.


lovelyZoe95  22.09.2021, 08:40

In der Theorie ja. Fakt ist, dass sie nachher über Stunden und Tage das haarklein auseinandernehmen, was sich während der Tat in Bruchteilen von Sekunden abspielte. Unterm Strich bist du immer der Depp.

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ZuumZuum  22.09.2021, 09:28
@lovelyZoe95

Unterm Strich bist du immer der Depp.

Nein, nur wenn man sich falsch verhalten hat, und dann dafür keinen Rechtfertigungsgrund hat.
Wenn der Angreifer mit solcher Wucht zuschlägt, das er sich den Arm bricht, während ich den Schlag lediglich abblocke, hat er Pech gehabt.
Wenn ich den Angreifer nach dem Schlag aber packe, und ihm den Arm breche, damit er nicht noch einmal zuschlagen kann, dann habe ich Pech gehabt, es sei denn ich kann glaubhaft machen, das das in Vewirrung, Furcht oder Schrecken geschenen ist, bei der mein Körper die Kontrolle übernommen, und den Verstand ausgeschaltet hat (Überschreitung der Notwehr).

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lovelyZoe95  22.09.2021, 15:11
@ZuumZuum

Bla bla.
Die Urteile 2008 in Laimen und 2009 Garching schon vergessen? Du bist im deutschen Rechtssystem als Opfer immer der Depp.

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lovelyZoe95  22.09.2021, 15:50
@RobertLiebling

Jupp. Und jetzt schau mal genau nach. Der Mann ist Hells Angel und hat daher durch die Rückendeckung seines Chapters den besten Rechtsschutz den man sich wünschen kann. Anwalts- und Gerichtskosten sind völlig egal.
Bei jedem Hans Otto wäre vor dem Landgericht Koblenz, das ihn zuerst verurteilt hatte, Schluss gewesen.

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RobertLiebling  22.09.2021, 15:52
@lovelyZoe95

Davon lässt sich der BGH sicher beeindrucken…

Lass deinen Verschwörungsquatsch einfach stecken!

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lovelyZoe95  22.09.2021, 15:59
@RobertLiebling

Bitte lesen. Es geht mir um Kosten. Und die trägt bei einem Mitglied der Hells Angels eben nicht nur der. Top Anwälte inklusive.

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ZuumZuum  22.09.2021, 19:24
@lovelyZoe95

Urteile sind Individualentscheidungen. Ich betriebe seit weit über 30 Jahren als Unternehmer ein Bewachungsgewerbe, war fünf jahre Schöffe am Landgericht weiss sehr genau um die Rechtslage, und wie was zur Urteilsfindung beleuchtet wird. Ich könnte da auch jetzt zu den beiden von dir genannten Sachlagen Stellung nehmen, das haben aber schon Andere rechtswirksam getan. Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland mitunter für den einzelnen Betroffenen eine schmerzliche subjektive Erfahrung. Aber im Recht wird objektiv nach Akten- und Sachlage geurteilt, das musste ich als Schöffe auch erst lernen.

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Ja

Ich würde sagen kommt auf die Situation an.

Habe selbst lange Jahre kampfsport gemacht und dort so einiges gelernt.

In einer lebensbedrohlichen Situation darfst du das um dein eigenes leben zu schützen.

Z. B. Wenn dich jemand mit einem Messer angreifen will.


Manuelps4 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 16:52

Ja ich hab auch kampfsport gemacht

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Ja

Ja,also ich glaube schon dass man das darf (also gesetzlich) und ich würde es auch tun (aber eher unwahrscheinlich,da ich mickrig und schwach bin)

Es gibt aber andere Methoden,wie z.b eher eine Faust geben,das er in Ohnmacht fällt,das wäre nicht so schmerzhaft!

Liebe Grüße deine bestie

Ninchenmonster


Manuelps4 
Beitragsersteller
 23.09.2021, 19:05

Eines meiner anderen Mottos lautet wer bringt ein dummen Spruch kriegt von mir ein kieferbruch

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Nein

Wenn mir der Angreifer ans Leben will ist sogar wie alles erlaubt.
Treten, Boxen, Schlagen, Schreien und Hilfsmittel verwenden (zB ein Schlüsselbund in der Faust halten, bei der die einzelnen Schlüssel durch die Finger gucken).
Wenn sich der Angreifer im Kampf etwas bricht oder ansonsten verletzt, gilt es als Notwehr.

§§ 32 StGB i.V.m. 227 BGB

Im Rahmen der Notwehr kann das durchaus berechtigt sein.

Wenn der Gegner zum Beispiel eine Tötliche Waffe in der Hand hat und du Ihn so entwaffnen kannst wäre das im Rahmen der Notwehr in Ordnung.

Ist der Täter aber unbewaffnet und du bist Kampfsportler, dann darfst du natürlich nicht bevorzugt den Kniff wählen der den Arm bricht, sondern musst einen anderen Harmloseren Kniff wählen.