Ich habe folgendes Problem: vor 25 Jahren hat (damals mein Vater) einen neuen Zaun errichtet. Allerdings nicht auf der Grundstücksgrenze, sondern ungefähr 30 cm auf unserem Grundstück, sodass hinter dem Zaun nochmal ein Graben verläuft und erst hinter dem Graben das Grundstück der Nachbarn beginnt.
Vor 11 Jahren war ein städtischer Baum, der hinter meinem Garten stand, umgefallen und hat den Zaun (Metallzaun) an 2 Stellen etwas tiefer in den Boden gerammt (der Zaun ist trotzdem gerade, ragt also nicht zum Nachbarn rüber, ist nur ein paar wenige Zentimeter senkrecht in den Boden gedrückt worden.
Die Stadt hatte damals den umgefallenen Baum entfernt, aber der Zaun wurde nicht nachgebessert.
Jetzt, vor einem Monat sind neue Nachbarn in das Grundstück nebenan gezogen und verlangen, dass ich diesen Zaun reparieren lasse, da es ästhetisch nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen die das verlangen? Der Zaun steht nichtmal an den Grenze, sondern 30 cm auf meinem Grundstück. Die könnten an der Grundstücksgrenze selbst einen Zaun 30 cm (oder weiter) davor setzen. Dann müssten sie es nicht sehen. Können die das trotzdem verlangen??