Darf man auf einer gemieteten Wiese, Pferde anderer unterstellen und dafür Geld verlangen?

5 Antworten

Schwierig. Denn du musst dafür Steuern zahlen und 1000e Anforderungen erfüllen. Versicherungen, wohin mit dem Mist, etc...Auflagen der Gemeinde, etc... Als wir 4 Einsteller unseren Stall nach dem Tod des SB übernahmen, hat uns ein Anwalt dabei geholfen. Wir durften keine Gewinne machen, haben das Ganze als Haltergemeinschaft geführt . Wir bekamen dann zwei weitere "Einstellerinnen" hinzu, weil unser Stall das hergab und wir den Pachtzins auf mehr Schultern verteilen konnen. Die mussten aber zu gleichberechtigten Mitgliedern der Haltergemeinschaft werdenu. Wir dürfen nichts daran verdienen.

Und, was ist mit dem Mist? Da gucken die Ämter genau hin.

Kommt auf den Vertrag an, an die Zweckbindung der Anlage, Weide.

Privat darf niemand fremde Pferde gegen Geld einstellen. Dafür muss er Landwirt oder gewerblich sein.

Ist er kein Landwirt, muss er einen Sachkundenachweis erbringen die Anlage von den Vetbehörden abnehmen lassen.

Du darfst Flächen pachten und dann ihm Rahmen der dort vorgesehenen bzw. erlaubten, landwirtschaftlichen Nutzung Tiere darauf halten - auch Tiere, die nicht dir gehören. Ob Tierhaltung auf der entsprechenden Fläche gestattet ist erfährst du am ehesten vom Eigentümer oder im Gespräch mit der Zuständigen kommunalen Verwaltung.


StRiW  17.05.2022, 12:46

Pferdehaltung zu privaten Zwecken ist nicht landwirtschaftlich und nur dann abgedeckt wenn es nur unerheblich zu den Einkünften des Betriebes beiträgt . Einstallen, auf Pachtgrund ist schnell nicht abgedeckt.

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TheWiseLady  17.05.2022, 13:03
@StRiW

Völlig berechtigter Einwand, aber

und dafür Geld verlangen

klingt für mich schon sehr nach gewerblich.

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Dahika  17.05.2022, 13:09
@TheWiseLady

eben, Und weil es dann gewerblich ist, muss die Fragestellerin 1000 Bedingungen erfüllen und noch mehr Ämter zufriedenstellen.

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TheWiseLady  17.05.2022, 13:36
@Dahika

Auch das: völlig richtig. Nur für mein Verständnis nicht Gegenstand der Frage…

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nein. darf man nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Dafür gibts keine Generalantwort.

Wenn es eine landwirtschaftliche Nutzfläche ist und der Besitzer eine solche Nutzung erlaubt, dann darf man.

Wenn nicht, dann nicht.