Darf man an der Ampel Vollgas geben?
Hey,
darf man innerorts an der Ampel mit einem Elektro Auto Vollgas geben? Natürlich bis 50kmh !
habe gehört das es erlaubt ist aber die Reifen dürfen nicht durchdrehen jedoch habe ich auch von manchen gehört das es als Straßenrennen gilt.
vielen Dank im Voraus :)
4 Antworten
Das Durchdrehen von Autoreifen an sich ist zwar nicht verboten – lt. § 102 KFG (vierter Absatz) sehr wohl aber das Erzeugen von mehr „ungebührlichem Lärm, …Rauch,… sowie schädlichen Luftverunreinigungen“, als das bei sachgemäßem Betrieb des Autos der Fall wäre.
Wesentliche größere und teurere Probleme kann es aber dann geben, wenn durch einen Kavalierstart etwa ein Stein aufgewirbelt wird und so beispielsweise ein Fußgänger verletzt oder ein anderes Fahrzeuges beschädigt wird. Noch schlimmer: Kommt es aufgrund eines solchen Manövers zu einem Unfall, gilt das vor Gericht als „grob fahrlässig“ – die Leistungsfreiheit der Versicherungen kann die Folge sein.
Und je nachdem ob eine Streife das bemerken sollte, kann es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und Ermahnung führen!
jedoch habe ich auch von manchen gehört das es als Straßenrennen gilt.
Dann sollten sich manche die Anforderungen an den Tatbestand in §315d StGB ansehen und dir anschließend erklären, wie durch das Beschleunigen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit eine "höchstmögliche Geschwindigkeit" erreicht werden soll und was daran rücksichtslos und nicht nur verkehrswidrig, sondern sogar grob verkehrswidrig sein soll.
Hallo,
Schnell beschleunigen bis 50 km/h ist kein Problem. Jedoch darf es nicht quietschen. Laut § 30 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StVO wäre das Verursachen unnötigen Lärms. Unnötig ist eine Lärmbelästigung, die bei der Benutzung des Fahrzeugs über das bei sachgerechter Nutzung notwendige Maß hinaus entsteht (gilt nur wenn es quietscht). Das wäre dann eine Ordnungswiedrigkeit.
Man kriegt ja aber schonmal mit, dass auch andere mit quietschenden Reifen an Ampeln und Kreuzungen los ballern. Wenn das mal passiert ist das denke mal kein Ding
LG
Ein "Kickdown" zum Kavalierstart kann durchaus schon als Ordnungswidrigkeit gewertet werden von der Rennleitung.
Findet sich im BKat z.B. unter "Unnötigem aufheulen lassen des Motors eines Kraftfahrzeuges"
Natürlich wird bei einem alten Fiat Bambino, einer "Ente" oder einem Trabant (heutzutage) kaum noch ein Ordnungshüter etwas mokieren bei einer Art "Kickdown" im Anfahrtmoment, aber bei einem MB 300 SL sieht das natürlich etwas anders aus.