Darf man als Kassierer das einbehalten wenn der Kunde das nicht haben will?
- Payback, Deutschlandkarte
- Gewinnspiele ( Volvic ... ) wo man den Kassenbon einsendet für Chance auf Gewinne für jede gekaufte Flasche
- Guthaben das der Kunde nicht will ( 5€ Guthaben ab nächster Woche, bei Kauf im Laden für 50€ Einkauf )
- usw.
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Huhu, maxundmogli. 😊
Nein, das darf man nicht......
Angestellte sind generell von solchen Vergütungen ausgeschlossen.
Würde das eine Kassiererin /er tun, so könnte das Konsequenzen haben.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gebe gerne Tipps in allen Bereichen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Menschen, Alltag
Nein, das ist gegen die Richtlinien, genauso dürfen übrig gebliebene Kuchen, oder andere Waren nicht mitgenommen werden.
Nein. Das ist nicht erlaubt.