Darf man als Kassierer das einbehalten wenn der Kunde das nicht haben will?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Huhu, maxundmogli. 😊

Nein, das darf man nicht......

Angestellte sind generell von solchen Vergütungen ausgeschlossen.

Würde das eine Kassiererin /er tun, so könnte das Konsequenzen haben.

Mit lieben Grüßen, Renate. 😊

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gebe gerne Tipps in allen Bereichen.

Nein, das ist gegen die Richtlinien, genauso dürfen übrig gebliebene Kuchen, oder andere Waren nicht mitgenommen werden.

Nein. Das ist nicht erlaubt.