Darf man ab 18 oder 16 wählen- siehe Ausschnitt?
wählen darf, wer…
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
4 Antworten
Das kommt auf die Wahl an. Für die Landtagswahlen-, Kommunalwahlen und auch die Europawahl, gilt ein Wahlalter von 16 Jahren. Für die Wahl zum deutschen Bundestag, muss man volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Selber gewählt werden kann man grundsätzlich nur, wenn man volljährig ist.
Mfg
Das kommt auf das Bundesland an und darauf, was gewählt wird, also Bundestag, Landtag, Europaparlament.
der/die AUSERWÄHLTE muss volljährig sein, sonst kann diese Person ihr Mandat nicht wahrnehmen. Minderjährige stehen ja noch unter der Fuchtel der Erziehungsberechtigten und die dürften den Aufenthalt in Strasburg und Brüssel usw. versagen
Wähler zur Europawahl hingegen haben das Problem nicht und alle mit Geburtsdatum 09.06.2008 und früher dürfen heute was tun.
Mit 16 darfst du wählen, mit 18 darfst du dich zur Wahl aufstellen lassen.
Bundestagswahl ist immer ab 18 oder?