Darf man ab 18 oder 16 wählen- siehe Ausschnitt?

4 Antworten

Das kommt auf die Wahl an. Für die Landtagswahlen-, Kommunalwahlen und auch die Europawahl, gilt ein Wahlalter von 16 Jahren. Für die Wahl zum deutschen Bundestag, muss man volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Selber gewählt werden kann man grundsätzlich nur, wenn man volljährig ist.

Mfg

Das kommt auf das Bundesland an und darauf, was gewählt wird, also Bundestag, Landtag, Europaparlament.


Markus373 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 14:53

Bundestagswahl ist immer ab 18 oder?

der/die AUSERWÄHLTE muss volljährig sein, sonst kann diese Person ihr Mandat nicht wahrnehmen. Minderjährige stehen ja noch unter der Fuchtel der Erziehungsberechtigten und die dürften den Aufenthalt in Strasburg und Brüssel usw. versagen

Wähler zur Europawahl hingegen haben das Problem nicht und alle mit Geburtsdatum 09.06.2008 und früher dürfen heute was tun.

Mit 16 darfst du wählen, mit 18 darfst du dich zur Wahl aufstellen lassen.