Darf ich wenn ich Präsident bin machen was ich will ohne Konsequenzen?
16 Stimmen
3 Antworten
Nein
Art. 61 Abs. 2 GG
“Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.“
Nein
Das kommt darauf an, welches Präsidentenamt du meinst. Im Verein der Dackelzüchter bist du an das Vereinsrecht und die Satzung gebunden und stehst ohnehin nicht über dem Gesetz.
Ebenso steht der Bundespräsident nie über dem Gesetz.
Nein
Zumindest nicht in den meisten Ländern...
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung