Darf ich Reitunterricht geben(Auf meiner RB)?

8 Antworten

Ohne Erlaubnis der Eigentümer des Pferdes nein.

Es benötigt eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung.

Ebenso solltest Du eine Haftpflicht als Reitlehrer haben.

Brauchst Du die Erlaubnis des Stalles wo das Pferd steht, ggf. verlangen diese eine Entschädigung.

Wichtig sich immer vorher drum kümmern, nachher ist oft alles mit Ärger verbunden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

1. Was sagt der Eigentümer dazu? Wenn meine RB ohne zu fragen fremde Leute mein Pferd reiten lassen würden wäre sie schneller raus als sie gucken kann. Sowas geht nämlich gar nicht.

2. JA du brauchst ziemlich sicher eine extra Versicherung. Das Pferd muss dafür Fremdreiter versichert sein und weil es dann als "Schulpferd" gilt braucht es vielleicht extra Versicherungen, damit kenne ich mich aber nicht aus.

3. Darfst du meines Wissens nach kein Geld dafür nehmen weil du keinen Trainerschein hast auch wegen Versicherungsgründen.

Ich habe auch schon Reitunterricht auf meiner Reitbeteiligung gegeben, aber ich habe kein Geld genommen und das Mädchen war Pflege/Reitbeteiligung also sowieso berechtigt dieses Pferd zu Reiten und es war mit dem Besitzer abgeklärt.

Woher ich das weiß:Hobby – Interesse an jeglichen Fakten und Studien, stetiges lernen.

Punkgirl512  22.12.2019, 00:17

Trainerschein ist keine Pflicht.... Als ob ein Lehrer, der nach Branderup, Karl o. Ä. unterrichtet, einen Trainerschein der FN hat. Nix da, keine Pflicht. Aber mit den Versicherungen hast du absolut Recht!

Geld ist Sache des Finanzamtes, schließlich muss das versteuert werden..

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MilleW  22.12.2019, 00:28
@Punkgirl512

Danke, jetzt weiss ich es besser. :) und ich hoffe die FS lässt die Finger von der idee.

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Punkgirl512  22.12.2019, 01:52
@MilleW

Das hoffe ich auch... Gibt ja noch genug anderes, was dagegen spricht. Zu allererst der Besitzer des Pferdes...

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Also ich glaube ja nicht dass du jemanden findest der das mit seinem Pferd mit macht.

Wenn mein Pony jetzt eine Reitbeteiligung hätte, dann müsste sie auch auf jeden Fall in den Unterricht, aber wenn meine RB auf meinen Pony irgendwelche Leute setzt und denen Unterricht gibt, dann könnte sie sofort gehen! Das kannst du mit Schulpferden machen, aber nicht mit einem privaten Pferd.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich reite seit meinem 6.Lebensjahr und habe zwei Pferde

Wo kein Kläger, da kein Richter... solange nichts passiert, gibt es vermutlich kein Problem. Wenn aber doch, wird es kompliziert. Da a) bei Pferden die sog. Gefährdungshaftung gilt, ist also - egal bei was - zuerst mal der Eigentümer in der Pflicht. Hat er keine Tierhalterhaftpflicht haftet er mit seinem Privatvermögen. Hat er eine TH, wir diese sich dann an dir bzw. als Minderjährige an deinen Eltern versuchen, schadlos zu halten.

B) benötigst du bei sowas an sich eine Reitlehrerversicherung, denn es kann ja auch durch einen deiner Schüler /dich ein Schaden an Pferd, der Ausrüstung, Stall, Anlage, etc. entstehen.

Fazit: rechtlich kann es richtig Ärger geben, wenn was sein sollte. Als Eigentümer würde ich daher sowas auf keinen Fall erlauben. Und als Eltern auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

ist nicht dein pferd.

ich würde dir als pferdebestizer fristlos kündigen. und erst recht wenn es "nur" longenstunden oder "ponyführen" wäre - das heisst ja, dass die leute möglicherweise noch nie auf einem pferd gesessen haben.

und rein versicherungstechnisch muss eine ausdrückliche anordnung des pferdebesitzers vorliegen. und da wirds schwierig. selbst wenn du nichts für den unterricht nehmen würdest, bietest du doch eine geldwerte leistung an. damit würde dann das pferd gewerblich genutzt werden.

in jedem stall, der was auf sich hält, würde man solche aktionen eh unterbinden. erstens wäre es geschäftsschädigend und zweitens könnte der stall, wenn was passiert, dichtmachen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!