Darf ich MZ 125 RT/3 fahren?
Darf ich die MZ 125 RT/3 mit meinem PKW-Führerschein Klasse B von 2012 fahren oder muss ich extra einem Führerschein machen?
Keine Ahnung ob die unter diese Außnahmen für Leichtkrafträder usw. aus DDR-Zeiten fällt...
3 Antworten
Hallo,
NEIN, das darfst du nicht!
In der Klasse B sind nur die Klassen AM und L enthalten - nicht die Klasse A1.
Mit der Klasse AM darfst du Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und bis 45 km/h fahren, aber keine Leichtkrafträder (125er).
Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Leichtkrafträder aus DDR-Zeiten.
Vieles Grüße
Michael
2012 NEIN 1980 kommt da schon ehr hin .
Eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen.
Das was du meinst gilt für die 50er aus DDR Zeiten.