Darf ich mit 18 Schularbeiten meines Bruders unterzeichnen? Oder dürfen das nur Erziehungsberechtigte?

10 Antworten

Logischerweise dürfen dies nur die Erziehungsberechtigten.

Allerdings wird ein Lehrer dies i.d.R. akzeptieren, wenn ein Elternteil abwesend ist und eine Unterschrift erst zu einem späteren Termin leisten kann .

Normalerweise nur die Erziehungsberechtigten. Als meine Eltern mal im Urlaub waren, musste mein Opa was für die Schule für mich unterzeichnen, war für meinen Lehrer okay, aber vom Bruder/Schwester akzeptieren die das wahrscheinlich nicht.

Das dürfen nur die Eltern.

Heißt ja nicht umsonst: Unterschrift des Erziehungsberechtigten. und das bist du als Bruder nicht.

Oder dürfen das nur Erziehungsberechtigte?

Richtig, du bist das jedenfalls nicht

Erziehungsberechtigte heißt ja Mutter und Vater