Es wird eine UG gegründet mit einer Stammeinlage von 15000€, darf der Gesellschafter das Geld nach Einzahlung der UG wieder entnehmen?

3 Antworten

Nein, das geht natürlich nicht! Es muss aus den Gewinnen sogar bis 25K weiter Kapital aufgebaut werden.

kann der Gesellschafter machen ....

wenn er (im Falle einer Insolvenz) Besuch von der Staatsanwaltschaft und der Kripo haben möchte ....

das Stammkapital der UG ist für betriebliche Investitionen bzw. für die laufenden Kosten gedacht .....

aber selbstverständlich kann die UG mit dem Gesellschafter einen Darlehensvertrag (zu marktüblichen Konditionen) schließen, in dem die UG das nicht benötigte Kapital dem Gesellschafter zu Verfügung stellt ....

allerdings sollte dann bedacht werden, dass, wenn die UG Geld benötigt, zuallererst der Darlehensvertrag wackeln dürfte ....


Dirk-D. Hansmann  03.05.2016, 06:28

Bei dem banküblich möchte ich ergänzen, dass das ja sogar bis in die Stellung von Sicherheiten geht. Die Sicherheiten werden nämlich oft vergessen und man hat ein Risiko mehr in der Bilanz... Wobei das Gehalt des Ges.-GF nicht als Sicherheit dazu gehören dürfte.

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Wurzlsepp hat die Wirkung schon richtig beschrieben.

Da eine UG auch mit 500,- Euro gegründet werden kann, soll er das doch machen, dann kann er die benötigten 14.500,- gleich behalten.