Darf ich meinen Lehrer aufnehmen (audio)?

6 Antworten

Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für Ton- und bis zu zwei Jahren für Bildaufnahmen vor. § 201, 201a StGB schützen die Vertraulichkeit des nicht offen gesprochenen Wortes sowie das Recht am eignen Bild und dienen somit dem Schutz des Privatlebens.

Zeugenaussagen sollten dir in solchen Fällen reichen.

Wenn du es heimlich machst und anonym (zb auf einem USB Stick mit zusätzlichen Schreiben (auf Papier) einsendenst, würde das möglicherweise etwas bewirken. Besser wäre natürlich eine offene Aussprache, wobei das eine heikle Angelegenheit sein kann, bei der vermutlich überwiegend die Schüler die Schule wechseln, anstatt die problematischen Lehrer.

Nein, darfst du nicht. Datenschutz. Dafür kannst du ja paar "Zeugen" mitnehmen, wie Mitschüler

Herzliche Grüße

SmilingTiger

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag Schule - unvorstellbar ne :D

Selbstverständlich nicht. Du machst Dich strafbar.

[§ 201 StGB] Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Nein erlaubt ist das nicht. Also du als Schüler hättest gegen den Lehrer wenn du ihn beim Schuldirektor meldest kaum eine Chance. Wenn du aber sagst das er andere Kinder runtermacht, wie wäre es denn wenn du mit diesen Kindern gemeinsam zum Schuldirektor gehst und ihr alle der Reihe nach das sagt was ihr erfahren habt?

Weil alleine ist man oft schwach, aber gemeinsam kann man stark sein. Sogar sehr stark. Ob das aber dann auch wirklich etwas bringt, das kann dir niemand konkret beantworten. Weil grundsätzlich steht der Schuldirektor immer erst mal auf der Seite des Lehrers. Das ist leider so.