Heimlich aufnehmen als Beweis (Gericht)?
Guten Tag,
darf man heimlich jemanden aufzeichnen, wenn dies als Beweismittel dient? Und man diese Aufnahme nur für eine Anzeige benutzt?
6 Antworten
Nein, weil du dann jemanden aufgenommen hast, ohne das er es wollte. Jeder hat das Recht am eigenen Bild.
ich habe ein Praktikum beim Rechtsanwalt gemacht und beim Gericht wurde das extra nochmal erwähnt
In Ausnahmefällen kann es anerkannt werden, kann allerdings sein das es dann auch eine Anzeige gegen einen selber gibt wegen unerlaubten filmens.
Schon lustig das zeugen mehr Gehalt zugemessen wird als neutrale Aufnahmen bei denen man noch überprüfen kann ob diese ggf. gefälscht würden.
Ansonsten das was Obelix geschrieben hat. Braucht schon jemanden der das ganze auch gesehen oder gehört hat...
Klar darfst du aufzeichnen, aber nur wenn der Betreffende einwilligt.
Du musst es dem Gesprächspartner sagen und er muss damit einverstanden sein, dass du seine Aussagen aufzeichnest.
Ausserdem: DU weißt, dass aufgezeichnet wird, und deswegen wirst du deine Worte zügeln.
Nein, ist kein zulässiges Beweismittel. Man macht sich eher selbst strafbar dadurch.
Wenn jemand es eingewilligt ist dies doch keine heimliche Aufnahme. Wer rennt denn gerne in das offene Messer ?