Heimlich aufnehmen als Beweis (Gericht)?

6 Antworten

Du musst es dem Gesprächspartner sagen und er muss damit einverstanden sein, dass du seine Aussagen aufzeichnest.

Ausserdem: DU weißt, dass aufgezeichnet wird, und deswegen wirst du deine Worte zügeln.

Schon lustig das zeugen mehr Gehalt zugemessen wird als neutrale Aufnahmen bei denen man noch überprüfen kann ob diese ggf. gefälscht würden.

Ansonsten das was Obelix geschrieben hat. Braucht schon jemanden der das ganze auch gesehen oder gehört hat...

Nein, weil du dann jemanden aufgenommen hast, ohne das er es wollte. Jeder hat das Recht am eigenen Bild.
ich habe ein Praktikum beim Rechtsanwalt gemacht und beim Gericht wurde das extra nochmal erwähnt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ist kein zulässiges Beweismittel. Man macht sich eher selbst strafbar dadurch.


Klar darfst du aufzeichnen, aber nur wenn der Betreffende einwilligt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gespraechsmitschnitte-als-beweismittel-nicht-geeignet-ii_144285.html


verreisterNutzer  25.10.2019, 12:23

Wenn jemand es eingewilligt ist dies doch keine heimliche Aufnahme. Wer rennt denn gerne in das offene Messer ?

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