Darf ich meinen eigenen Wahlzettel fotografieren?

4 Antworten

https://www.anwalt.org/wahlzettel-fotografieren/

In § 56 Abs. 2 Satz 2 Bundeswahlverordnung (BWO) heißt es dazu:

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Fotos in der Wahlkabine sind somit nicht erlaubt.

Welche Folgen ein Selfie in der Wahlkabine hat, ergibt sich aus § 56 Abs. 6 BWO:

Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der […]
5a. für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat […].

Doch was genau ist unter einer Zurückweisung zu verstehen? Ist dies mit einem Ausschluss von der Wahl gleichzusetzen? So weitreichend sind die Folgen nicht, allerdings darf der fotografierte Wahlzettel nicht mehr abgegeben werden. Laut Wahlrecht darf der betroffene Wähler aber einen neuen Wahlzettel erhalten und ausfüllen.


Lumich388 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 17:29

Danke für die Antwort👍

Was für Konsequenzen würde es nach sich ziehen wenn man es doch tut?

Was ist wenn ich bei der Wahl selber nicht erwischt werde und es hochlade?

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wilees  01.09.2024, 17:51
@Lumich388

letzteres - dann passiert gar nichts, denn Dein Wahlzettel ist ja in der Wahlurne gelandet.

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Eisenschlumpf  01.09.2024, 16:59

Als Briefwähler hat man offenbar auch nichts zu befürchten.

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Nein, aber wenn es dich glücklich macht, mach halt.