Darf ich Menschen auf öffentlichen Plätzen fotografieren, ohne das ich das Foto veröffentliche?

9 Antworten

nun, zu aller erst einmal leben wir hier in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, das bedeutet dass prinzipiell erst einmal alles erlaubt ist, wenn es nicht explizit verboten ist. Punkt.

Speziell beim fotografieren muss man hier unterschieden ob es sich nur um das Aufnehmen eines Bilder oder auch dessen Veröffentlichung/Verbreitung handelt. Beim veröffentlichen/Verbreiten von Bildern gibt es mehrere und striktere Regeln.

Was das Aufnehen angeht so gibt es hier vor allem nur den $201a StGB der aber lediglich Aufnahmen in ganz wenigen und ganz speziellen Situationen verbietet, nämlich genau dann:

  • bei einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet (also z.B einer Umkleidekabine)
  • wenn "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau" gestellt wird, also z.B. wenn du bei einem Unfall das Unfallopfer fotografierst
  • wenn du damit "in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau" stellst

Und das war's dann auch schon. Mehr ist laut dem Gesetz erst mal nicht (!) verboten.
Das heisst es gibt ansonsten ausserhalb dieser genannten Situationen nichts, das das fotografieren generell verbieten würde!

Bestenfalls würde das am Ende auf eine Interessensabwägung hinaus laufen, wenn man neben dem Recht/die Freiheit die du hast jemanden zu fotografieren auch die Personen ihr Recht/ihre Freiheit haben sich ungestört und unbeobachtet frei bewegen zu können. Da wäre dann die Frage, wer im Zweifen das höhere Interesse an seinen jeweiligen Rechten/Freiheiten hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo indyfan,

du darfst Aufnahmen von Gruppen und auch Landschaftsaufnahmen mit Personen machen.

Solltest du nur die eine Person fotografieren, dann benötigst du deren Erlaubnis.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
GammaFoto  22.04.2024, 23:41

und wo soll das bitte geschrieben stehen?

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Du darfst Personen nur mit dessen Einwilligung fotografieren.

Ausnahmen sind z.B. Kirchweih oder Feste usw., wo man keine einzelnen Personen fotografiert, sondern in die Gruppe.

Du brauchst dafür deren Einverständnis

Hier sind mal wieder einige mit Halbwissen unterwegs.

Fakt ist:

Es gibt in Deutschland k͟e͟i͟n͟ Gesetz, dass das r͟e͟i͟n͟e͟ F͟o͟t͟o͟g͟r͟a͟f͟i͟e͟r͟e͟n͟ von Personen im Öffentlichen Raum v͟e͟r͟b͟i͟e͟t͟e͟t͟!!!

Und was nicht verboten ist, ist erlaubt. Zumindest laut Kunsturhebergesetz, d.h. bei deinen Fotos muss deine Kunstfreiheit mehr wiegen als die etwas schwammigen Persönlichkeitsrechte einer Person. Der Bundesgerichtshof sagt dazu:

Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.

ChatGPT schreib das einfacher:

Es geht darum zu prüfen, ob es illegal ist, solche Bilder herzustellen, und wenn ja, in welchem Ausmaß. Diese Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich einer gründlichen Untersuchung des individuellen Falls und einer Abwägung aller rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen, Interessen der Beteiligten.

Bevor das aber passiert, greift zuerst mal die wichtigste Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn jemand dich verklagen will, braucht er erstmal deinen Namen und muss einen Anwalt engagieren. Du musst gegenüber einer fremden Person aber nichts angeben und die Polizei kommt auch nicht wegen zivilrechtlichem Quatsch.

Zudem, wenn die Person zudem nur Beiwerk ist, und etwas anderes ist eindeutig das Motiv, darfst du die Bilder sogar veröffentlichen.