Darf ich in der Öffentlichkeit Menschen filmen und fotografieren, ohne es zu veröffentlichen?
3 Antworten
Das ist erlaubt. Auch das Veröffentlichten. Wie erklärt man sich sonst Reportagen von Demos z.B.?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Edit: Man muss allerdings auch die DSG_VO beachten. Siehe Pseudonym333.
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Ein Mann soll aus einem Auto heraus mit dem Handy Fotos von zwei ihm unbekannten jungen Frauen angefertigt haben, ohne zuvor deren Erlaubnis eingeholt zu haben. Zur Klärung eines möglicherweise vorliegenden Verstoßes gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung, gemäß Art. 5, 6 und 7 DS-GVO beschlagnahmte die Polizei vor Ort das Mobiltelefon. Das AG Hamburg hat die Beschlagnahme nun auf Antrag des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit als rechtens bestätigt. Die Beschlagnahme des Mobiltelefons war laut AG anzuordnen, weil dieses für das Ordnungswidrigkeitenverfahren (Ordnungswidrigkeit gemäß § 83 Abs. 5 DS-GVO in Verbindung mit § 41 DS-GVO) als Beweismittel in Betracht kommt. Nach den Angaben der Polizeibeamten vor Ort handele es sich um das Handy, das der Betroffene beim Antreffen auf dem Parkplatz mit sich geführt hat und auf dem die Polizeibeamten auch Fotos von den Zeuginnen gesehen beziehungsweise erkannt haben wollen.
Ja, und nun? Das hat nix mit Stgb zu tun. In diesem Fall wurde eben gegen ein anderes Gesetz verstoßen.
Der FS wollte wissen, ob er fremde Menschen fotografieren/filmen darf... und anscheinend darf er dies nicht, sofern er es gezielt tut. Also anders als wenn jemand ein Foto von einer Fußgängerzone mit vielen Passanten aufnimmt... so zumindest verstehe ich es. Google machte für Street View die Gesichter der Fußgänger unkenntlich, auch Autokennzeichen.
Das ist richtig. Ich hatte mich jedoch auf deine Antwort bezogen. Werde meine Antwort anpassen.
Es gilt auch hier das Recht am eigenen Bild.
Das stimmt so nicht! Man sollte sich den Gesetzestext mal vorher komplett durchlesen. Dies trifft nur in privaten Wohnungen oder in einem besonders geschützten Raum zu.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html