Darf ich in einem Landschaftsschutzgebiet übernachten?
Servus,
ich würde im Sommer gerne in meiner Hängematte in einem Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg übernachten. Ist das rechtlich in Ordnung, weil es ja ein Landschaftsschutzgebiet und kein Naturschutzgebiet ist?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Outdoor, Campen & Outdoor
Das kannst Du in den Regeln des konkreten Landschaftsschutzgebietes nachlesen.
Und eine schnelle Suche um Netz liefert Dir z. B. diesen Treffer hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/landschaftsschutzgebiet
Da steht unter der Überschrift "Welche Schutzmaßnahmen gelten in einem Landschaftsschutzgebiet?"
Das konkrete Schutzniveau hängt vom jeweiligen Landschaftsschutzgebiet und den dort bestehenden Schutzzwecken ab. In der Regel sind jedoch bestimmte Maßnahmen und Handlungen im Landschaftsschutzgebiet verboten oder eingeschränkt.
Du wirst Dich also für dieses bestimmte Gebiet schlau machen müssen. Und das würde ich an Deiner Stelle auch machen, denn da heisst es weiter:
Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 69 des Bundesnaturschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann bis zu 50.000 Euro betragen. In schweren Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs