Im Wald übernachten erlaubt?
Hallo
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken mal im Wald zu übernachten und habe dementsprechend eine kleine Ausrüstung zusammen gestellt
Schlafsack, tarp, usw
Ich wollte alles aufbauen und halt 1-2 Tage dort verbringen wenn es erlaubt ist, es ist kein Naturschutzgebiet.
Meine Frage
Darf ich überall im Wald OHNE Zelt übernachten oder nur in gewissen Gebieten, ich habe im Internet gelesen dass es ohne Zelt erlaubt sei nur privat wurde mir anderes gesagt dass man nur auf ausgewiesenen "Zeltplätze" übernachten darf.
LG
8 Antworten
Grundsätzlich darfst Du natürlich übernachten, allerdings nicht im Zelt. In einigen Bundesländern verbietet das Waldgesetz Zelten und Lagern, das gilt dann auch für ein Tarp. Offenes Feuer ist überall strengstens verboten. Auch ein Campingkocher ist ein offenes Feuer.
Grundsätzlich ist es sehr unwahrscheinlich das man "erwischt" wird, wenn man sich einen geeigneten Platz sucht und sich eben nicht zu dumm anstellt. Selbst wenn man wirklich auffällt wird man in der Regel nur verjagt, wer ein Feuer macht hat diese Glück allerdings nicht.
Auch ohne Zelt kann das schnell als Camping zählen. Ich würde mich beim zuständigen Forstamt melden und eine Tierbeobachtung als Grund angeben (falls du das einigermaßen glaubhaft machen kannst) - auch aus Selbstschutz ... nicht dass ein Jäger dich in der Dämmerung für eine Wildsau hält. Auch Infos über das Vorkommen von übellaunigen Ebern und neugierigen Wölfen könnten nützlich sein.
Die größte reale Gefahr droht dir übrigens eher von sehr viel kleineren Tieren. Ich hab mal mit meiner Freundin ein Picknick in freier Natur gemacht. Nach einer Viertelstunde mussten wir unsere Decke schon ent-Zecken. Du solltest auf jeden Fall entsprechend geimpft sein.
Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Wald zu Erholungszwecken erlaubt - ohne Zeitbeschränkung. Die genaue Ausfomulierung unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland.
In Schleswig-Holstein darf z.B m.W. der Weg Nachts nicht mehr verlassen werden, da es da so wenig Wald gibt.
Also informiere dich als erstes über die Gesetze in deinem Bundesland. Gib dazu in die Suchmaschine einfach "Waldgesetz" und das entsprechende Bundesland ein. Hier z.B für BW.
Zum Feuer machen:
- auf öffentlichen Feuerstellen darfst du ohne Genehmigung Feuer machen. (Ausnahmen bei einzelnen Bundesländern schließe ich nicht aus)
- außerhalb offizieller Feuerstellen darf nur mit Genehmigung des Waldbesitzers und/oder der zuständigen Forstbehörde Feuer gemacht werden.
- Wenn die Waldbrandgefahrenstufe über 3 (es gibt 5) ist, kannst und solltest du ein Feuer in jedem Fall vergessen.
Am Bsp. vom Landeswaldgesetz BW:
(1) Wer in einem Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald
1.
außerhalb einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle ein Feuer anzündet oder unterhält oder offenes Licht gebraucht,
[...]
bedarf der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine Gefährdung des Waldes durch Feuer nicht zu befürchten ist.
(2) Einer Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen nicht
1.
in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1
a) der Waldbesitzer und Personen, die er in seinem Wald beschäftigt,
b) die zur Jagdausübung Berechtigten und die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit,
c) Personen bei der Durchführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,
d) Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt;
Generell gilt im Wald die Tiere und die Natur möglichst nicht zu stören und nicht zu beschädigen. Also keinen Lärm machen, wenn du z.B eine Reflektorwand für dein legales Feuer machen möchtest, nur Totholz verwenden, usw.
Darf ich überall im Wald OHNE Zelt übernachten oder nur in gewissen Gebieten
Wenn es im jeweiligen Landeswaldgesetz nicht ausdrücklich verboten ist, ja, darfst du.
Wenn du noch Ratschläge zur Lagerplatzwahl brauchen kannst, helfe ich auch gerne da :)
lg
Aus dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz:
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
...
(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
...
3. das Zelten im Wald,
Es gibt also weder eine zeitliche Einschränkung, noch ist das Lagern ohne Zelt explizit verboten. Folglich sollte es kein Problem sein, wenn du da mit einem Tarp übernachtest.
In Wäldern, die nicht in Privatbesitz sind, darfst Du auf eigene Gefahr. Wenn ein Wildschwein, Bär oder Wolf an Dir Interesse hat, kann es haarig werden.
Lagerfeuer ist nicht erlaubt, Abfälle müssen mitgenommen werden, und die Notdurft muß vergraben werden, also Müllbeutel und Klappspaten mitnehmen.
die nicht in Privatbesitz sind
Das wäre mir neu. Hast du den entsprechenden Paragraphen für mich?
Müllbeutel
Ich glaube nicht, dass der Förster erfreut ist, wenn man Plastik im Wald vergräbt...
Grundsätzlich hat jede Person das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Lagern (längerer Aufenthalt an einem bestimmten Platz) bei Dunkelheit oder das Zelten im Wald ist jedoch, genauso wie das Campieren mit Wohnwagen oder das Übernachten in einem Fahrzeug, grundsätzlich verboten.
Das Lagern (längerer Aufenthalt an einem bestimmten Platz) bei Dunkelheit ist jedoch grundsätzlich verboten.
Das ist nur in wenigen Bundesländern so, wo es wenig Wald gibt. Meistens darf im Wald aber ohne Zelt übernachtet werden.
Danke für deine Antwort,
Reihenland-Pfalz ist für mich wichtig und dort habe ich es so verstanden das biwakieren erlaubt ist sofern es kein langfristiges Lager wird, also Schlafsack und tarp OK, Feuer ist für mich eh uninteressant.