Darf ich in eienem Kleingarten eine Holzsichtschutz (1,8m) aufstellen?

4 Antworten

ich denke da gibt es keine probleme, da dies als mobiler sichtschutz und nicht als grundstückseinfriedung zu betrachten ist. es entspricht letztendlich dem aufbau eines sonnensegels oder eines sonnenschirms.

Du solltest lieber vorher mit Deinem Vorstand reden. In einigen KGV's wird sowas nicht gerne gesehen!

Solche Dinge sind in der Vereinssatzung geregelt oder können beim Gartenfachberater oder Vorstand erfragt werden!

Sichtschutz bis 1,80 m ist unbedenklich und erlaubt um die Privatsphäre zu garantieren.