Darf ich in eienem Kleingarten eine Holzsichtschutz (1,8m) aufstellen?
Hallo, da unser Nachbar bei jder kleinsten Bewegung am Zaun steht und uns beobachtet was wir da machen möchte ich an meiner tarasse eine Sichtschutz aufstellen (NICHT festbetonieren sonder nur in den Boden stecken. Im Bundeskleingartengesetz werd ich nicht schlau da bei Einfriedung nicht von Sichtschutz gesprochen wird, sonder nur von fest bepflanzten oder einbetonierten Maschendratzäunen die Sprache ist. Wir möchten aber hinter unserem Zaun 3 Sichtschutzelemente mit einer Höhe von 1,8 m aufstellen um wenigsten ein bissien Privatsphäre zu haben. Ist das verboten? Git es da Ausführungsbestimmungen die da genauer sind.
4 Antworten
ich denke da gibt es keine probleme, da dies als mobiler sichtschutz und nicht als grundstückseinfriedung zu betrachten ist. es entspricht letztendlich dem aufbau eines sonnensegels oder eines sonnenschirms.
Du solltest lieber vorher mit Deinem Vorstand reden. In einigen KGV's wird sowas nicht gerne gesehen!
Solche Dinge sind in der Vereinssatzung geregelt oder können beim Gartenfachberater oder Vorstand erfragt werden!
Sichtschutz bis 1,80 m ist unbedenklich und erlaubt um die Privatsphäre zu garantieren.