Videoaufnahmen veröffentlichen?

3 Antworten

Theoretisch könntest du ein Video eines Einbrechers hochladen, aber es gibt wichtige rechtliche und ethische Überlegungen:

1. Datenschutz: In Deutschland unterliegt die Veröffentlichung von Videos, die Personen identifizieren können, strengen Datenschutzgesetzen. Du darfst ohne Zustimmung keine Aufnahmen veröffentlichen, die eine Person identifizierbar machen, es sei denn, es handelt sich um eine Straftat und die Polizei ist involviert.

2. Beweissicherung: Ein solches Video sollte an die Polizei übergeben werden, da es als Beweismaterial für die strafrechtliche Verfolgung dienen kann.

3. Rechtsfolgen vermeiden: Durch das Hochladen eines solchen Videos könntest du dich selbst rechtlich angreifbar machen, insbesondere wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen verletzt werden.

Der beste Weg wäre also, das Video sicher aufzubewahren und es den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Sie können dann entscheiden, wie damit umzugehen ist.

Woher ich das weiß:Recherche

Solange Du nur Dein Grundstück gefilmt hast, kannst Du das problemlos, da gilt kein Datenschutz. Aber gib das Video doch lieber der Polizei.

Nein, du machst dich strafbar. Gebe die Aufnahmen der Polizei. Nur die Polizei darf eine Fahndung ausschreiben.