Darf ich in der Öffentlichkeit Bilder und Videos anfertigen, wenn ich diese nicht veröffentliche und rein für den privaten Bereich sind?
Ohne jemanden explizit ins Gesicht zu filmen.
6 Antworten
Hi,
ein Anwalt sagt dazu:
AusnahmebestimmungenDie Veröffentlichung des Bildes einer Person ist nur dann gesetzeskonform, wenn die Person nicht erkenn- oder identifizierbar ist oder eine Einverständniserklärung vorliegt. Das KunstUrhG nennt im § 23 Abs. 1 die weiteren möglichen Ausnahmen:
- Bildnisse der Zeitgeschichte: Personen des öffentlichen Lebens müssen damit rechnen, bei wichtigen Ereignissen abgebildet zu werden und können nur bedingt Einspruch gegen eine Veröffentlichung erheben. Sie können sich nur dagegen aussprechen, wenn die Privat- oder Intimsphäre verletzt wurde.
- Abgebildete Personen sind nur Beiwerk (Landschaft, Örtlichkeit): Das beste Beispiel sind Urlaubsfotos von Bauwerken oder touristischen Attraktionen, die auch andere Passanten zeigen, die nicht eigentlicher Grund der Aufnahmen sind (Eiffelturm, Brandenburger Tor, Konzertveranstaltung, …).
- Abbildungen von Personen bei der Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen, die im Informationsinteresse der Öffentlichkeit liegen. Es bedarf keiner besonderen Einwilligung, da die betroffenen Personen im großen Zusammenhang keine Rolle spielen. Ausnahme: private Feiern und Veranstaltungen ((Hochzeiten etc.). Hier empfiehlt es sich jedenfalls vor den Aufnahmen und eventueller Veröffentlichung die Bewilligung einzuholen (privater Charakter).
- Einem höheren Interesse dienend: Ein Grund, der sehr oft die Gerichte beschäftigt, die dann eine Einzelfallentscheidung treffen, wenn eine Einwilligung von den betroffenen Personen fehlt.
- Auf Bestellung gefertigte Bildnisse.
- Rechtspflege und öffentliche Sicherheit: Rechtsbrecher müssen mit einer Veröffentlichung ihres Bildes rechnen, da dies zum Schutz der Gesellschaft geschieht.
Insgesamt dürfen Bildnisse nicht verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass dadurch ein „berechtigtes Interesse“ des Abgebildeten oder nach dessen Tod das seiner Angehörigen verletzt werden könnte. Das ist auch dann der Fall, wenn eine Ausnahme dies erlauben würde (§ 23 Abs. 2 KunstUrhG).
Selbstverständlich ja. Im Öffentlichen Raum ist das anfertigen von Videos und Bildern etc auch von anderen Leuten völlig unproblematisch solange du der Person eben nicht explizit ins Gesicht filmst, sondern sie nur in den Aufnahmen vorkommt.
Du darfst die Bilder und Videos übrigens auch Problemlos veröffentlichen auf Social Media oder sonst wo.
Wie geil, kannte ich noch nicht. Aber sag bloß, du kennst das Original nicht. 😅
Doch klar. Sonst könnte man ja niemals Urlaubsbilder oder Videos oder wirklich irgendwas Posten ohne sie alle rauszuschneiden.
Wenn die Personen nur in dem Video vorkommen zB im Hintergrund und nicht Materie von der Aufnahme sind und die Aufnahme im Öffentlichen Raum ist kannst du hochladen und Posten wie du lustig bist. Alles andere wäre ja auch völlig Schwachsinnig. Wie sollten sonst jemals wieder irgendwelche Aufnahmen von Städten existieren können 😂
Dieser Mythos dass niemand in einem Bild oder so vorkommen darf hält sich aber echt wacker. Das Recht am eigenen Bild existiert nur in Privaträumen oder wenn die Person Materie der Aufnahme gemacht wird.
Ein allgemeines Verbot Menschen zu Filmen existiert überhaupt nicht.
ja, das darfst Du. Absolut und problemlos. Menschen in Bildern haben kein recht auf Persönlichkeitsschutz, wenn der Fokus der Aufnahme nicht auf ihnen liegt.
Darfst du. Wir sind Strabfreaks auf den Bildern mag ich eh keine Menschen. Daher stehe ich auch länger um ein Bild ohne Störende Objekte zu bekommen. Und ich hab ne Spiegelreflex, das ist was anderes als ein unscheinbares Handy. Da zieht dann schon mal ein Fahrer, den Sonnenschutz oder hält die Hand vors Gesicht. Bitte ich fotografiere auch für mich, nicht fürs Internet.
Du darfst in der öffentlichkeit frei Fotografieren und Filmen.
Willst du das Material öffentlich verwenden, ausstellen, verkaufen, dann müssen die Bilder ohne Hilfsmittel wie Leitern oder extremen Zoom gemacht sein.
Und natürlich musst du ggf auf das Persönlichkeitsrecht von im Vordergrund fotografierten Personen rücksicht nehmen
haha wie in dem Lied von den Prinzen XD
https://www.youtube.com/watch?v=uskf5cxzBbc&t=136s