Darf der Tätowierer das Gesicht von meinem Baby was er auf meiner Brust tätowiert hat Veröffentlichen?

Modul1100101  12.02.2023, 14:00

Hast du was unterschrieben? Kleingedruckt?

Bfkfldlf 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 14:03

Nein

Modul1100101  12.02.2023, 14:03

Der hat euch ohne Unterschrift tätowirt?

Bfkfldlf 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 15:16

Nein

Vampire321  12.02.2023, 16:19

Hast du dir dessen AGB durchgelesen bevor du die Unterschrift gegeben hast?

Bfkfldlf 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 17:50

Ja

3 Antworten

Kurz und knapp: ja.

Man kann aber mit (manchen) Menschen reden und sagen:"Hey, ich möchte nicht das mein Tattoo veröffentlicht wird".

Sollte kein Problem sein...falls doch, such dir einfach einen anderen Tätowierer oder Tätowiererin.

Interessante Frage. Der Tätowierer hat in dem Fall das Urheberrecht an dem Tattoo. Damit kann er auch über die Verwertungsrechte entscheiden. Also stünde einer Veröffentlichung nichts im Wege … wenn es nicht ein Portrait wäre, auf dem wohl eine Person exakt zu erkennen ist. Und dann noch ein Kind. Sprich: Hier steht dem das Recht am eigenen Bild gegenüber, über das Du in dem Fall entscheidest.

Langer Rede, kurzer Sinn. Das wird wohl, wenn ihr Euch nicht einigt, ein Fall für den Richter. Ausgang: ?


Nill  13.02.2023, 02:40

Das tattoo gehört nicht dem tattoowirer.

Er is doenstleister und hat dir seine kunst verkauft.

Wenn du ein gemälde kaufst gehörts auch dir und nicht mehr den künstler

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tinalisatina  13.02.2023, 08:31
@Nill
Das tattoo gehört nicht dem tattoowirer.

Und was hat das mit der Frage zu tun?

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tinalisatina  13.02.2023, 08:36
@Nill

Ja, aber was hat das mit der Frage zu tun? Es geht um Urheberrecht und Recht am eigenen Bild.

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Nill  13.02.2023, 08:44
@tinalisatina

Es geht um deine Antwort auf die frage

Sonst hätte ich eine Antwort und keinen kommi auf deine frage geschrieben

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tinalisatina  13.02.2023, 10:34
@Nill
Sonst hätte ich eine Antwort und keinen kommi auf deine frage geschrieben

Wäre besser gewesen. Denn so wie es aussieht, kennst Du Dich weder mit § 106 UrhG noch mit dem § 22 KUG aus. 

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Nill  13.02.2023, 10:40
@tinalisatina

Nochmalsie hat die kunst gekauft da is der urheber egal den sonst könnte man nie kunst kaufen wenn man nicht der besitzer sein kann

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tinalisatina  13.02.2023, 10:42
@Nill

Doch, man kann Kunst kaufen. Man wird dann sogar Eigentümer, nicht nur Besitzer (Unterschied bekannt?). Aber man kann trotzdem nicht machen damit, was man will. Zumindest dann nicht, wenn der Künstler das anders sieht. Und der Urheber ist nie egal, dem bleiben seine Rechte sogar noch eine Weile nach dem Tod..

Klingt komisch? Issaberso.

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Nill  13.02.2023, 10:46
@tinalisatina

Ne wenn man die kunst gekauft hat dann gehört sie einen und man kann damit machen was man will, auch kaputt machen

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tinalisatina  13.02.2023, 10:47
@Nill

Ok, Du hast nicht nur keine Ahnung, Du bist auch unwillens, mal in die Gesetze reinzuschauen, um die es geht. Also lassen wir das.

Schönen Tach noch.

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Bfkfldlf 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 15:14

Hab ich das also richtig verstanden dass ich entscheiden darf ob es veröffentlichen darf oder nicht vom Tätowierer? Ich danke dir vielmals für deine Antwort

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tinalisatina  12.02.2023, 16:07
@Bfkfldlf

Es gibt eine Pattsituation. Er hat das Urheberrecht, Du das Recht am eigenen Bild. §§ 22 KUG sagt dazu:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Das wird zwar meist nur auf Fotos bezogen, der Paragraph heißt aber eindeutig:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

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Natürlich darf er das --> Künstlerische Freiheit.

Es ist ja seine künstlerische Intepretation von dem Bild.

Darüber hinaus ist die künstlerische Freiheit das am stärksten geschützte Gut im deutschen Recht.


Bfkfldlf 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 14:24

Ja aber es ist mein Kind und es darf auch niemand anderes Bilder von meinem Kind im Internet hochladen

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Knopperz  12.02.2023, 14:29
@Bfkfldlf

Nochmal, es ist seine künstlerische Intepretation von dem Bild.

Wir reden hier nicht über normale Fotos... sondern über Kunst.

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Bfkfldlf 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 14:33
@Knopperz

Schade dann werde ich das nicht machen lassen danke für deine Antwort du bist der einzige gewesen der meine ausversehen falsch formulierte frage verstanden hat ich wünsch dir einen schönen Tag

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tinalisatina  12.02.2023, 16:09
@Knopperz
Wir reden hier nicht über normale Fotos..

Tja, allerdings heißt der § 22 KUG:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

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Knopperz  12.02.2023, 18:11
@tinalisatina

Paragraphen sind wertlos ohne (ähnliche wie oben geschilderte) Präzidenzfälle, wo sie tatsächlich zum Einsatz kommen (oder vielmehr kamen).

Darüber hinaus lässt sich der Paragraph, so wie er da steht, problemlos auf jede Karikatur anwenden, dessen Zustimmung garantiert auch nicht gegeben ist.

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tinalisatina  12.02.2023, 18:14
@Knopperz

Sorry, wenn ich das einfach mit "Bullshit" kommentiere.

Paragraphen sind das Grundgerüst jeder juristischen Entscheidung. Und Präzidenzfälle gibt es in Deutschland nicht. Wenn, dann wären das Grundsatzurteile. Und die gibt es dazu.

Und der Vergleich mit eine Karikatur (der idR) eine Person des öffentlichen Lebens trifft, hinkt nicht nur, der ist fußlahm.

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Knopperz  12.02.2023, 18:16
@tinalisatina

>> Und Präzidenzfälle gibt es in Deutschland nicht.

Damit erübrigt sich dann jede weitere Debatte, und bestätigt das was ich gesagt habe --> Unnütze Tinte im deutschen Regelwerk. Und die gibts zur genüge.

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tinalisatina  12.02.2023, 18:19
@Knopperz
und bestätigt das was ich gesagt habe --

Nein, es bestätigt, was ich geschrieben habe: Bullshit.

Damit erübrigt sich dann jede weitere Debatte, 

Ja, weil Du nicht willens bist, den nächsten Satz zu lesen.

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Knopperz  12.02.2023, 18:24
@tinalisatina

§ 22 KUG bezieht sich auf das Recht am eigenen Bild und erlaubt es, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere dürfen Bilder nur dann veröffentlicht werden, wenn sie im Zusammenhang mit zeitgeschichtlichen Ereignissen stehen oder eine Person Teil einer öffentlichen Versammlung oder einer ähnlichen Veranstaltung ist. Darüber hinaus dürfen Bilder nur dann veröffentlicht werden, wenn sie keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Bild eine Person in einer unvorteilhaften oder unpassenden Situation zeigt.

Ist jetzt nicht so schwer zu verstehen oder?

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tinalisatina  12.02.2023, 19:38
@Knopperz
Ist jetzt nicht so schwer zu verstehen oder?

Für Dich ist das anscheinend wirklich zu schwer. Denn vieles, was Du da schreibst, steht im §23 KUG, und da heißt es gleich am Anfang:

 Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Und dann kommen Deine Einschränkungen.

Noch einmal:  Ohne die ...

Und auch noch einmal den §22 KUG:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Ist jetzt nicht so schwer zu verstehen oder?

Dem ist nichts hinzuzufügen. Schönen Abend noch.

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Knopperz  12.02.2023, 20:26
@tinalisatina

Kennst du das Sprichwort "Kunst darf alles" ?

Weisst du wieviele Leute mit Portrais von anderen Leuten auf der Haut in Deutschland rumrennen, die garantiert keine Einwilligung der betreffenden Personen haben?

Kam davon bisher irgendetwas zu Anklage, oder sogar zur Verurteilung?

Darüber hinaus ist anzumerken, das der Tätowierer das Foto nicht in irgendeine Gallerie stellt, sondern in sein Portfolio aufnimmt mit bereits abgeschlossenen Arbeiten... das tut er zum einen als Referenz (Qualitätsnachweis, für folgende Kunden) aber auch zu seinem eigenen Schutz... es gibt in dem Bereich nämlich auch sehr viele Leute die fremde Designs stehlen und kopieren.

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tinalisatina  12.02.2023, 21:33
@Knopperz
Kennst du das Sprichwort "Kunst darf alles" ?

Nein. Auch deshalb, weil Kunst nicht alles darf.

Weisst du wieviele Leute mit Portrais ...

Nein. Weißt Du denn, wie viele Leute jeden Tag zu schnell fahren und nicht erwischt werden? Ist es deshalb erlaubt?

Darüber hinaus ist anzumerken, das der Tätowierer das Foto nicht in irgendeine Gallerie stellt, 

Das spielt keine Rolle, er veröffentlicht es (Habe ich Dir schon § 22 KUG nahegelegt?)

es gibt in dem Bereich nämlich auch sehr viele Leute die fremde Designs stehlen und kopieren.

Ja, und?

Aber lass mal gut sein. Du bist der Meinung, dass Gesetze nur dann gelten, wenn Du sie verstehst. Kann man so machen. Warum auch nicht? Nur solltest Du nicht unbedingt anderen versuchen, Deine Meinung als die legale Auslegung selbiger Gesetze darzulegen. Schönen Abend noch.

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Knopperz  13.02.2023, 09:29
@tinalisatina

>> Kam davon bisher irgendetwas zu Anklage, oder sogar zur Verurteilung?

Geschickt ausgeblendet.

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