Darf der Tätowierer das Gesicht von meinem Baby was er auf meiner Brust tätowiert hat Veröffentlichen?
Ich weiß dass er die Sachen veröffentlichen darf ohne Einverständnis was er tätowiert hat daher die Frage
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Hast du was unterschrieben? Kleingedruckt?
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Nein
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Der hat euch ohne Unterschrift tätowirt?
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Nein
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Hast du dir dessen AGB durchgelesen bevor du die Unterschrift gegeben hast?
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Ja
3 Antworten
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Kurz und knapp: ja.
Man kann aber mit (manchen) Menschen reden und sagen:"Hey, ich möchte nicht das mein Tattoo veröffentlicht wird".
Sollte kein Problem sein...falls doch, such dir einfach einen anderen Tätowierer oder Tätowiererin.
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Interessante Frage. Der Tätowierer hat in dem Fall das Urheberrecht an dem Tattoo. Damit kann er auch über die Verwertungsrechte entscheiden. Also stünde einer Veröffentlichung nichts im Wege … wenn es nicht ein Portrait wäre, auf dem wohl eine Person exakt zu erkennen ist. Und dann noch ein Kind. Sprich: Hier steht dem das Recht am eigenen Bild gegenüber, über das Du in dem Fall entscheidest.
Langer Rede, kurzer Sinn. Das wird wohl, wenn ihr Euch nicht einigt, ein Fall für den Richter. Ausgang: ?
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Ja, aber was hat das mit der Frage zu tun? Es geht um Urheberrecht und Recht am eigenen Bild.
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Es geht um deine Antwort auf die frage
Sonst hätte ich eine Antwort und keinen kommi auf deine frage geschrieben
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Sonst hätte ich eine Antwort und keinen kommi auf deine frage geschrieben
Wäre besser gewesen. Denn so wie es aussieht, kennst Du Dich weder mit § 106 UrhG noch mit dem § 22 KUG aus.
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Nochmalsie hat die kunst gekauft da is der urheber egal den sonst könnte man nie kunst kaufen wenn man nicht der besitzer sein kann
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Doch, man kann Kunst kaufen. Man wird dann sogar Eigentümer, nicht nur Besitzer (Unterschied bekannt?). Aber man kann trotzdem nicht machen damit, was man will. Zumindest dann nicht, wenn der Künstler das anders sieht. Und der Urheber ist nie egal, dem bleiben seine Rechte sogar noch eine Weile nach dem Tod..
Klingt komisch? Issaberso.
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Ne wenn man die kunst gekauft hat dann gehört sie einen und man kann damit machen was man will, auch kaputt machen
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Ok, Du hast nicht nur keine Ahnung, Du bist auch unwillens, mal in die Gesetze reinzuschauen, um die es geht. Also lassen wir das.
Schönen Tach noch.
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Hab ich das also richtig verstanden dass ich entscheiden darf ob es veröffentlichen darf oder nicht vom Tätowierer? Ich danke dir vielmals für deine Antwort
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Es gibt eine Pattsituation. Er hat das Urheberrecht, Du das Recht am eigenen Bild. §§ 22 KUG sagt dazu:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Das wird zwar meist nur auf Fotos bezogen, der Paragraph heißt aber eindeutig:
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
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Natürlich darf er das --> Künstlerische Freiheit.
Es ist ja seine künstlerische Intepretation von dem Bild.
Darüber hinaus ist die künstlerische Freiheit das am stärksten geschützte Gut im deutschen Recht.
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Ja aber es ist mein Kind und es darf auch niemand anderes Bilder von meinem Kind im Internet hochladen
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Wir reden hier nicht über normale Fotos..
Tja, allerdings heißt der § 22 KUG:
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
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Paragraphen sind wertlos ohne (ähnliche wie oben geschilderte) Präzidenzfälle, wo sie tatsächlich zum Einsatz kommen (oder vielmehr kamen).
Darüber hinaus lässt sich der Paragraph, so wie er da steht, problemlos auf jede Karikatur anwenden, dessen Zustimmung garantiert auch nicht gegeben ist.
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Sorry, wenn ich das einfach mit "Bullshit" kommentiere.
Paragraphen sind das Grundgerüst jeder juristischen Entscheidung. Und Präzidenzfälle gibt es in Deutschland nicht. Wenn, dann wären das Grundsatzurteile. Und die gibt es dazu.
Und der Vergleich mit eine Karikatur (der idR) eine Person des öffentlichen Lebens trifft, hinkt nicht nur, der ist fußlahm.
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>> Und Präzidenzfälle gibt es in Deutschland nicht.
Damit erübrigt sich dann jede weitere Debatte, und bestätigt das was ich gesagt habe --> Unnütze Tinte im deutschen Regelwerk. Und die gibts zur genüge.
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und bestätigt das was ich gesagt habe --
Nein, es bestätigt, was ich geschrieben habe: Bullshit.
Damit erübrigt sich dann jede weitere Debatte,
Ja, weil Du nicht willens bist, den nächsten Satz zu lesen.
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§ 22 KUG bezieht sich auf das Recht am eigenen Bild und erlaubt es, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere dürfen Bilder nur dann veröffentlicht werden, wenn sie im Zusammenhang mit zeitgeschichtlichen Ereignissen stehen oder eine Person Teil einer öffentlichen Versammlung oder einer ähnlichen Veranstaltung ist. Darüber hinaus dürfen Bilder nur dann veröffentlicht werden, wenn sie keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Bild eine Person in einer unvorteilhaften oder unpassenden Situation zeigt.
Ist jetzt nicht so schwer zu verstehen oder?
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Ist jetzt nicht so schwer zu verstehen oder?
Für Dich ist das anscheinend wirklich zu schwer. Denn vieles, was Du da schreibst, steht im §23 KUG, und da heißt es gleich am Anfang:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Und dann kommen Deine Einschränkungen.
Noch einmal: Ohne die ...
Und auch noch einmal den §22 KUG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Ist jetzt nicht so schwer zu verstehen oder?
Dem ist nichts hinzuzufügen. Schönen Abend noch.
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Kennst du das Sprichwort "Kunst darf alles" ?
Weisst du wieviele Leute mit Portrais von anderen Leuten auf der Haut in Deutschland rumrennen, die garantiert keine Einwilligung der betreffenden Personen haben?
Kam davon bisher irgendetwas zu Anklage, oder sogar zur Verurteilung?
Darüber hinaus ist anzumerken, das der Tätowierer das Foto nicht in irgendeine Gallerie stellt, sondern in sein Portfolio aufnimmt mit bereits abgeschlossenen Arbeiten... das tut er zum einen als Referenz (Qualitätsnachweis, für folgende Kunden) aber auch zu seinem eigenen Schutz... es gibt in dem Bereich nämlich auch sehr viele Leute die fremde Designs stehlen und kopieren.
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Kennst du das Sprichwort "Kunst darf alles" ?
Nein. Auch deshalb, weil Kunst nicht alles darf.
Weisst du wieviele Leute mit Portrais ...
Nein. Weißt Du denn, wie viele Leute jeden Tag zu schnell fahren und nicht erwischt werden? Ist es deshalb erlaubt?
Darüber hinaus ist anzumerken, das der Tätowierer das Foto nicht in irgendeine Gallerie stellt,
Das spielt keine Rolle, er veröffentlicht es (Habe ich Dir schon § 22 KUG nahegelegt?)
es gibt in dem Bereich nämlich auch sehr viele Leute die fremde Designs stehlen und kopieren.
Ja, und?
Aber lass mal gut sein. Du bist der Meinung, dass Gesetze nur dann gelten, wenn Du sie verstehst. Kann man so machen. Warum auch nicht? Nur solltest Du nicht unbedingt anderen versuchen, Deine Meinung als die legale Auslegung selbiger Gesetze darzulegen. Schönen Abend noch.
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>> Kam davon bisher irgendetwas zu Anklage, oder sogar zur Verurteilung?
Geschickt ausgeblendet.
Das tattoo gehört nicht dem tattoowirer.
Er is doenstleister und hat dir seine kunst verkauft.
Wenn du ein gemälde kaufst gehörts auch dir und nicht mehr den künstler