Darf ich einfach zum Betriebsarzt - schwanger?

6 Antworten

Dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

Wenn der AG gegen die mutterschutzrechtlichen Vorschriften verstößt, dann begeht er dabei mindestens eine Ordnungswidrigkeit, möglicherweise aber sogar eine Straftat. Das Gewerbeaufsichtsamt verhängt zum Teil drastische Bußgelder, die 2.500 bis zu 15.000 € betragen können.

Selbstverständlich kannst du dich an den Betriebsarzt wenden - dafür ist er doch da.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Andreas85920 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 18:31

Vielen Dank für deine Antwort.

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Darf ich einfach auf eigene Faust zum Betriebsarzt?

Wer sollte Dich daran hindern können / dürfen ?

https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/gefaehrdungsbeurteilung-das-sagt-das-arbeitsschutzgesetz/

Suchbegriff : Arbeitgeber verweigert Gefährdungsbeurteilung.

https://www.bmfsfj.de/blob/121856/cc7fb75a1c9fb964117dce8f797f953b/mutterschutz---arbeitgeberleitfaden-data.pdf

etc. .....


Andreas85920 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 18:33

Vielen Dank <3

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Du kannst zum betriebsarzt oder einfach deinem Frauenarzt gehen


Andreas85920 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 18:34

Vielen Dank <3

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Ja. Solltest du auch unbedingt tun!

Selbst wenn dein Arbeitgeber das nicht gerne sieht - es geht hier um die Gesundheit von dir und deinem ungeborenen Kind.

Sehr wahrscheinlich wirst du als Schutzmaßnahme bis nach deiner Elternzeit dann nichtmehr arbeiten dürfen.


Warum besprichst du das nicht ganz einfach mit deinem Gyn?


Andreas85920 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 18:35

Vielen Dank <3

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Andreas85920 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 16:49

Sie darf mir nur für 4 Wochen ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen.sie hofft, dass der AG bis dahin in die Puschen kommt

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GoldenEye2019  31.01.2020, 16:51
@Andreas85920

Und wenn der Arbeitgeber eine Woche vor Ablauf nicht aus dem Quark gekommen ist, kannst du bei der Krankenkasse anrufen und dort deine Probleme schildern.

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Andreas85920 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 17:10
@GoldenEye2019

Hab ich auch schon, die sagten Gewerbeaufsichtsamt und das Gewerbeaufsichtsamt sagte, ich soll mich melden, wenn sich nichts tut. Die Krankenkasse hat mir leider nicht versprochen, dass sie die Kosten übernimmt für die Untersuchung

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