Vielen Dank für die vielen und ausführlichen Antworten.
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Es gibt doch dieses Rangprinzip, wo das Arbeitsrecht über dem Tarifrecht steht und man dem Arbeitsgeber das gewährt, was günstiger für ihn ist.
Wie sieht es denn damit aus?
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hab im Vertrag nur gefunden, dass eine "Vertretung in Urlaubs- oder Krankheitsfällen in angemessenen Grenzen" zu übernehmen sind