Beschäftigungsverbot als Schwangere in der Altenpflege?
Hallo zusammen,
Meine Frau ist in der 5-6 SSW. und arbeitet in der Altenpflege im ganz "normalen" Altenheim.
Sie hat eine Bescheinigung vom Frauenarzt und hat es ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dieser sagte, man muss gucken wo sie jetzt eingesetzt werden kann (zb. Ambulanter Dienst, einfachere Tätigkeiten etc.). Trotzdem hat sie noch zwei Tage "normal" gearbeitet.
Es ihre 2. Schwangerschaft. Bei der ersten hatte ein anderer Arbeitgeber ihr direkt Beschäftigungsverbot gegeben (auch Altenheim).
Muss man, wenn man schwanger ist trotzdem noch weiter arbeiten? Bekommt man kein generelles Beschäftigungsverbot? Sie hat am Montag einen Termin beim Betriebsarzt, aber was wenn er, wie ihr Arbeitgeber sagt, weiter arbeiten muss und einfachere Tätigkeiten ausüben muss?
Ist das verpflichtend (Stichwort Corona etc). Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
6 Antworten
man muss gucken wo sie jetzt eingesetzt werden kann
Seit Anfang 2018 gibt es einige Neuregelungen im Mutterschutzgesetz.
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen.
Nach Kenntnis der Schwangerschaft ist der Ag dann in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Alles Gute für euch!
Hallo,
natürlich darf man auch während einer Schwangerschaft arbeiten.
Der Arbeitgeber muss die Schwangere so einsetzen, dass der Fötus nicht geschädigt wird. Zum Beispiel darf die werdende Mutter keine schweren Lasten heben.
Ein Beschäftigungasverbot muss der Arbeitgeber nicht aussprechen, wenn er die Schwangere anderweitig einsetzen kann.
Wenn sie trotz der Arbeit im Altenheim an Stellen eingesetzt werden kann ohne körperlich schwere Tätigkeiten etc also Tätigkeiten die man auch als Schwangere ausführen kann, dann darf und kann sie auch weiter arbeiten. Sollte es nicht möglich sein sie an solchen Stellen einzusetzen dann bekommt sie ein Beschäftigungsverbot.
Von körperlicher Arbeit wird sie freigestellt werden, aber der Arbeitgeber hat das Recht, ihr andere, nicht körperlich belastende Arbeiten aufzutragen. Nur wenn das nicht möglich ist, wird sie freigestellt.
Es kommt aber auf die Wahrscheinlichkeit/Risiko, sich anzustecken.
dieses Risiko besteht überall und ist im Altenheim nicht höher als anderswo ...
andere Leute arbeiten auch ... im Einzelhandel etc. da ist das Risiko viel höher
Klar ist es in Altenheim höher als anderswo, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Aber sie scheinen wenig Ahnung von der Altenpflege zu haben, deswegen bitte ich Sie, nicht mehr zu antworten.
Ahnung von anderen Arbeiten hast Du weohl auch nicht ... nicht jeder kann immer und überall Abstand halten ...
es besteht also kein erhöhtes Risiko
im Übrigen erfolgen die meisten Coronainfektionen im privaten Bereich ...
Gestern beim Betriebsarzt gewesen, auch er (wie ich) widerlegt Ihre Behauptung mit der gleichen Argumentation: Aufgrund des nicht einzuhaltenden Mindestabstands (Corona) sind keinerlei pflegerische Tätigkeiten erlaubt.
Ich bitte Sie in Zukunft nicht mehr zu Antworten, da Sie offensichtlich keine Ahnung haben was Sie schreiben - vielen Dank im Voraus!
Du warst beim Betriebarzt - ist ja interessant .... da sollte vielleicht Deine Frau hingehen
es ging im Übrigen nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um Ersatztätigkeiten (!!!) - das steht auch in allen anderen Antworten so ... da wird sich aber nicht echauffiert .... schon seltsam .... vielleicht sollte man versuchen Antworten zu verstehen
im Übrigen kann man sich Corona immer noch überall (!) holen ...
"vielleicht sollte man versuchen Antworten zu verstehen"..Ich bitte Sie, meine Antwort zu verstehen - wo habe ich gesagt das ich alleine beim Betriebsarzt war?
Aber das passt zu Ihnen - wenig Ahnung und trotzdem schreiben. Ich werde die unnötige Diskussion mit Ihnen beenden - alles gute!
gleichfalls ... wenn man Antworten nicht versteht oder verstehen will, sollte man keine Fragen stellen ....
Bekommt man kein generelles Beschäftigungsverbot?
Nein, denn eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung und beinhaltet auch grundsätzlich kein Lebensrisiko bzw. keine Risiko für werdende Mutter und Kind.
Wie sieht's mit Corona, Infektionsgefahr etc. aus?