Darf ich einen Autofahrer am Handy anzeigen?

18 Antworten

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Hallo brutus116,

selbstverständlich kannst Du eine Person anzeigen, wenn sie sich Ordnungswidrig verhalten hat.

Hast Du die Ordnungswidrigkeit angezeigt, wird der Halter des Fahrzeuges zunächst erst einmal einen Anhörungsbogen erhalten in dem ihm die Möglichkeit gegeben wird:

  • den Verstoß zu bestreiten
  • den Verstoß zuzugeben
  • eine andere Person als Fahrer benennen
  • sich mit eigenen Worten zum Tatvorwurf äußern

Anhand der Angaben des zurückgesendeten Anhörungsbogens entscheidet die Bußgeldstelle dann, ob sie

  1. das Bußgeldverfahren einstellt
  2. das Bußgeldverfahren nicht gegen den Halter, sondern gegen die Person, die der Halter als Fahrer angegeben hat, einleitet
  3. einen Bußgeldbescheid mit folgendem  Inhalt erlässt:

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Tatbestandsnummer: 123624

Tatvorwurf: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil-  oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.

Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat

Bußgeld 60,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

B-Verstoß

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Gegen diesen Bußgeldbescheid kann der Betroffene im Bußgeldverfahren innerhalb der Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen.

Der Einspruch hat in der Regel zur Folge, dass es eine Gerichtsverhandlung gibt und sich der Betroffene vor einem Richter verantworten muss.

Du wirst dann mit an grenzender Sicherheit als Zeugin vom Richter vorgeladen und musst dann den Betroffenen noch einmal als Fahrer identifizieren und sein Ordnungswidriges Verhalten genau beschreiben.

Hat der Richter keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit Deiner Aussage, wird ihn der Richter auch zu den Bußgeld verurteilen.

Hat der Richter aber Zweifel an Deiner Aussage oder Zweifel daran, dass Du Dir absolut sicher bist, dass der Betroffene auch der Fahrer ist, gilt der juristischen Grundsatz In dubio pro reo  = „Im Zweifel für den Betroffenen im Bußgeldverfahren“ und er wird das Verfahren gegen den Fahrer einstellen.

Und so wie hier einige Schreiben, dass hier eine gleichgewichtige Aussage gegen Aussage steht, ist nicht zutreffend.

Auf der einen Seite steht der Betroffene im Bußgeldverfahren

  • der sowohl lügen darf,
  • der auch einen Grund zum lügen hat, denn er will nicht bestraft werden

Auf der anderen Seite stehst Du,

  • der keinen Grund haben sollte einen Unschuldigen anzuzeigen
  • der sich schon bei der Anzeige mit einer Falschaussage den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB erfüllt hätte
  • der sich vor Gericht, wegen uneidlicher Falschaussage strafbar machen würde

Deshalb schenkt man dem Zeugen meist mehr Glauben, als den Betroffenen im Bußgeldverfahren.

Schöne Grüße
TheGrow

Das wird wohl ohne Zeugen sehr schwer sein. Klar kannst Du ihn anzeigen, aber der wird dann sagen, daß er gar nicht telefoniert hat. Dann heißt es "in dubio pro reo", wenn das Verfahren nicht vorher schon eingestellt wird.

Ich wundere mich sehr, das niemandem bei Deiner Schilderung auffällt, dass:

von links kam plötzlich ein Auto und fuhr mit hoher Geschwindikeit senkrecht auf mich zu

und dies ganz und gar nicht zu Deiner folgenden Bemerkung passt:

da der Mann länger hinter mir herfuhr (und auch mind 5 min noch am Handy war)

Wie soll das gehen? Hat er mitten auf der Kreuzung einen mächtigen Drift hingelegt, dass er Dir danach folgen konnte? Wenn er doch soooo schnell von "links senkrecht" auf Dich zuschoss, wie kann er dann die Linkskurve erwischen? Irgendwas an Deiner Schilderung ist entweder schlicht falsch, oder unfassbar übertrieben dargestellt.


brutus116 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 17:36

er ist hinter mir in die lücke gekommen weil ich gas gegeben hab, ansonsten wäre er in mich reingefahren

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nurromanus  15.06.2016, 17:44
@brutus116

Wenn er hinter Dir in die Lücke kam und links abbiegen konnte (egal ob Du noch Gas gegeben hast oder nicht), dann ist die "hohe Geschwindigkeit" nicht zutreffend, sonst hätte er die Linkskurve gar nicht geschafft. Und "Nahtoderfahrung" ist in diesem Falle aus dem Märchenreich gegriffen. Wäre er mit der Geschwindigkeit in Deine Seite gefahren, die ihm ein Linksabbiegen erlaubt hat, dann wäre allenfalls ein leichter Blechschaden entstanden. Du hast mit Deiner Geschichte die Kirche einfach ganz weit aus dem Dorf geholt.

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Während des Fahrens telefonieren ist eine Ordnungswidrigkeit und gibt 60 Euro und einen Punkt. Möglicherweise liegt aber auch eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 2a StGB vor. Wenn es Dir ein Anliegen ist, kannst Du das natürlich anzeigen. Deine Entscheidung.


MrZurkon  15.06.2016, 16:17

Wo sind die Beweise? Gibt keine...also bringt die Anzeige auch nichts. Wo lebst du ? Meinst du die Polizei lässt alles stehen und liegen und findet Beweise und Zeugen? :D :D Träum weiter....

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MrZurkon  15.06.2016, 16:23
@Philippus1990

:D du begreifst es nicht :D Sie ist die Betroffene und die Zeugin. Wenn ich zur Polizei gehe und sage,du hast mir mein Handy geklaut,warum sollten die mir nicht glauben. Du sagst du warst es nicht...meinst du die verfolgen das weiter ohne weitere Zeugen und Beweise? Mach dich mal schlau, bevor du solche unqualifizierten Äusserungen von dir gibst :D 

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Philippus1990  15.06.2016, 16:23
@MrZurkon

Ich habe bestimmt schon mehr strafgerichtliche Urteile gelesen als Du Jahre alt bist. Und ja: Auch als Geschädigter ist man Zeuge.

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brutus116 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 17:37
@BarschKeks4

BarschKeks4      solche kindische Kommentare kann ich grad echt nicht gebrauchen, versuch lieber vernünftige Antworten zu geben!

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Eichbaum1963  15.06.2016, 18:22
@BarschKeks4

"Ja, und der andere Fahrer ist der Zeuge der Gegenfraktion. Bringt also nichts."

Falsch! Er ist nicht Zeuge, sonder Beschuldigter - und als solcher darf er lügen - Zeugen nicht. ;)

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Hi,

das war zwar keine Nahtoderfahrung, aber ich kann Dich vollkommen verstehen! Asozial was manche Leute machen bzw wie sie fahren, vorallem wenn sie andere gefährden -.-

Man sollte jeden dieser Spinner gnadenlos anzeigen, das Problem ist aber in Deinem Fall die Beweisbarkeit.... Eine Anzeige macht nur Sinn wenn Du einen Zeugen hast der idealerweise von solchen Leuten dann ein Foto (mit Nummernschild drauf) macht. Aber ohne Beweise leider schlechte Karten... -.-

Der einzig Beweis für sein Telefonat (dann ist aber noch nicht nachgewiesen das er es am Ohr hatte) wäre der Mobilfunkanbieter; aber da kommt man selbst ja nicht dran...

Stell Dich drauf ein das sowas, und ähnliches, leider öfter passierten wird, da sehr viele Leute nicht gut oder viel zu fahrlässig fahren... Wie man in der Fahrschule lernt; man muss immer mit der Dummheit der anderen rechnen ;)

Gruß