Darf ich ein schaltmoped fahren?

3 Antworten

Ja, mit der Mofaprüfbescheinigung darfst du neben Mofas auch geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder bis 25 km/h fahren, siehe §4 Abs 1 Nr 1b FeV.

Für die Umrüstung benötigst du einen eintragungsfähigen Drosselsatz mit Teilegutachten, alles andere wird nicht vom TÜV akzeptiert.

Auf den ersten Blick scheint es einen solchen für das genannte Modell nicht zu geben, so dass das Vorhaben wohl scheitern wird.

Führerschein der Klasse AM

Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen die folgenden Bedingungen immer erfüllen:

  • Für leichte zweirädrige Krafträder gilt: Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.
  • Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt: Sie dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Auch bei ihnen darf der Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.
  • Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.

:)

Woher ich das weiß:Recherche

Nicoleeee126 
Beitragsersteller
 03.07.2022, 19:41

Also darf ich es jetzt fahren oder nicht haha 🙈😭

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migebuff  03.07.2022, 20:01

Bitte beachten:

ich hab eine Frage und zwar habe ich ein Mofa Führerschein

Die Regelungen zu Klasse AM sind somit für ihn irrelevant.

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Ja, solange es die anderen Bedingungen erfüllt. Sonst frag im Sicherheitshalber bei deiner Fahrschule nach.