Darf ich ein rotes Blinklicht an meinem Rucksack befestigen als Motorroller Fahrer (50 ccm)?

2 Antworten

Darüber gibt es keine einheitlichen Gebote / Verbote:

Das sagt der Verkehrsrechtsexperte

Laut Dr. Wolf-Henning Hammer, Rechtsanwalt der Kanzlei Voigt und selbst begeisterter Motorradfahrer, sind Lichter an der Motorradkleidung nach aktueller Rechtslage keine lichttechnische Einrichtung im Sinne der StVO. Klar dürfe man kein Blaulicht spazieren fahren oder den Verkehr als fahrende Litfaßsäule irritieren. Aber Reflektorstreifen an der Ladung dürften kein Problem sein. Außer sie blenden andere Verkehrsteilnehmer. Hier empfiehlt der Experte, darauf zu achten, dass die Leuchtmittel eine E-Kennzeichnung tragen.

Konkret geregelt sei das aber nirgends. Es komme darauf an, wie die Polizisten vor Ort drauf sind. Sie haben einen Ermessensspielraum. Im Zweifel riskieren Motorradfahrer mit Lichtern an der Kleidung oder am Helm, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und können wegen Eingriff in den Straßenverkehr belangt werden. Wichtig ist auch das Thema Verkehrsunfall. Denn auch hier könnten Leuchtmittel an der Kleidung relevant werden, wenn sie beispielsweise den Unfallgegner irritiert oder geblendet haben – E-Kennzeichnung hin oder her.

Quelle:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/lichter-an-motorradkleidung-und-helmen-konkrete-regelungen-gibt-es-nicht/