Mit 125 ccm führerschein getuntes 50 cmm moped fahrem?

5 Antworten

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Mit Klasse A1 darfst du Zweiräder bis 125ccm, bis 11 kW und bis 0,1 kW/kg fahren.

Das schließt alles darunter ebenfalls mit ein.

Beispielsweise eine Kreidler Florett RS oder eine Zündapp KS50 mit jeweils 50ccm und 85 km/h darfst du somit legal mit Klasse A1 fahren.

Irgendwelche Umbauten bedürfen der Abnahme und Eintragung, generell ist das auch nur dann möglich, wenn es das Fahrzeug ab Werk mit mehr Leistung gab.

Infoseite eines Anbieters, der sich auf solche Umbauten spezialisiert hat: https://v2.racepowertuning.de/tuev


notting  06.07.2024, 10:48

Finde deine Aussage zwar nicht falsch, aber irreführend. IMHO sollte man die eingeschlossenen Klassen erwähnen. Denn mit A1 darf man zwar auch 4rädige Fahrzeuge fahren, aber nicht mehr als mit AM. Das ist die Logik, nach der diese Führerscheingeschichten funktioniert.

Man sollte IMHO diese Logik mitvermitteln, damit es eben nicht an anderer Stelle Missständnisse gibt, die Fahren ohne Fahrerlaubnis sind.

notting

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migebuff  06.07.2024, 13:17
@notting

Ich wollte den Fragesteller nicht mit Infos zu den Unterklassen und drei-/vierrädrigen Fahrzeugen überschütten, daher habe ich mich auf "Zweiräder bis..." beschränkt. Sinnvoller wäre wahrscheinlich die Formulierung "...bei den Zweirädern..." gewesen.

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Clemslbemsl 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 10:14

Danke

Sehr gut erklärt

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Hängt ja nicht zwangsläufig nur mit der Fahrerlaubnisklasse zusammen, sondern damit, dass durch das tunen die Betriebserlaubnis erlischt.


Clemslbemsl 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 01:11

Stimmt danke

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Das ist das eine. Das Andere ist,daß die Betriebserlaubnis erlischt wenn man ein Ffhrzg. technisch verändert.

Die Fahrerlaubnis A1 würde das abdecken, wenn die Leistung 11 kW nicht übersteigt. Aber die Baurtzulassung des getunten 50ers würde erlöschen, und somit auch die Betriebserlaubnis.