Darf man mit dem Autoführerschein generell Motorräder bis 50 ccm fahren oder gibt es da eine
zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung?
Weil ich hab i-wo gelesen, dass die Maschine höchstens 50 ccm haben darf und die Höchstgeschwindigkeit Modellabhängig ist.
Aber die Aprilla 50 ccm hätte ja eine Geschwindigkeit von 80 - 90 km/h ... dürfte man die dann auch fahren??
7 Antworten
Der Autofuehrerschein Klasse B beinhaltet auch die kleineren Klassen M, L, S.
Klasse M, das sind dann Zweiraeder mit max 50 ccm Hubraum und einer Hoechstgeschwindigkeitn von 45 km/h.
Nur wer seinen Autofuehrerschein Klasse 3 schon vor 1980 gemacht hat, darf auch ein Leichtkraftrad fahren bis zu 125 ccm und max 11 kW (15PS)
Du darfst mit dem Autoführerschein max. 49 ccm Krafträder / Roller / Mofa - how ever - fahren.
Bis 50 ccm - also 49 ccm.
die sind in der Geschwindigkeit reduziert - also 25 oder 45 km/h - die gehen aber - zumindest ältere Modelle - alle etwas schneller.
Wenn die Aprilla mit bis 50 ccm dann also 80 - 90 Sachen geht stimmt damit was nicht. Bremsanlage ist schon mal nicht auf die Geschwindigkeit ausgelegt - Bereifung - usw - und wenn der nette Officer dich dann anhält geht das Dingen dann erstmal auf den Prüfstand - und ggf. auch zur Kontrolle zum TÜV - 55 - 60 Km/h - bekommst du in aller Regel einem Polizisten erklärt - 80 - 90 Sachen eher nicht.
Bei Tempo 80 wäre es eigentlich schon eine - so wie es früher hiess "80ziger" - oder heute die 125er geht - ohne das die verändert wurde so an die 90 Sachen - und dafür reicht der normale Autoführerschein nicht mehr aus.
Abgesehen davon hätte im Falle des Unfalles auch die Versicherung mit "bis zu 50 ccm" und 80 - 90 Stundenkilometer.
Ausnahme gibt es für Führerscheininhaber die - ich meine vor 1963 geboren sind - oder vor 1980 den Autoführerschein gemacht haben.
Der Roller hat sowieo nur 49,9, und keine 50! des weiteren darf der Roller bzw das Kleinkraftrad nicht schneller wie 50 kmh fahren! Alles was drüber geht, wird mit einem Strafzettel geandet.Außer du hast dein Führerschein schon über 30 jahre, oder aber du hast einen 80er schein
Da im Gesetz von "nicht mehr als" 50 ccm die Rede ist, darf der Roller auch gerne glatte 50 ccm haben.
Und die Geschwindigkeitsgrenze ist nicht 50 sondern 45 km/h. Es gibt wenige Modelle, die vor einem bestimmten Datum in den Verkehr gekommen sind, die dann auch 50 km/h fahren duefen. Die alten Simson Schwalbe, die vor 1992 im Osten noch in Verkehr gekommen sind, duerfen sogar mit 60 km/h gefahren werden. Die grundsaetzliche Grenze liegt aber bei 45 km/h
http://www.fuehrerscheinklassen.de
Zudem ist ein Zweirad mit 50ccm kein Motorrad, und es kommt darauf an, ob man den Autoführerschein vor oder nach dem 1. April 1980 gemacht hat.
mit dem autoführerschien darf man alle fahrzeuge mit 50ccm fahren