Darf ich diese Axt aus dem Ausland bestellen?
Servus, ich wollte in Erfahrung bringen ob ich diese Axt , welche übrigens aus China kommt, nach Deutschland problemlos bestellen kann oder ob diese als waffe gewertet wird?
4 Antworten
Bestellen ja, besitzen auch - aber zu 99,99% als Waffe eingestuft und damit:
- Nicht zu führen
- Transport nur in einem abgeschlossenen Behältnis
- Aufbewahrung Zuhause in einem abgeschlossenen Behältnis
Äxte in herkömmlicher Bauart (Schaft plus Kopf) gelten in Deutschland grundsätzlich zunächst als Werkzeuge, auch wenn sie, wie in diesem Fall, auf den ersten Blick nicht ganz so aussehen.
Doch an deiner Stelle würde ich diese Art Tomahawk über einen deutschen Vertreiber bestellen (z.B. Swords And More), denn du vermeidest damit zum einen die Einfuhrsteuer, wenn du das Ding dann beim Zoll abholst - und welche die Ware dann wieder unnötig verteuert.
Zum zweiten hast du auch mehr Rechtssicherheit im Fall einer Reklamation, denn China ist weit weg.
Äxte sind da zurzeit in einer Grauzone, da sie im Waffengesetz unter der Rubrik der "tragbaren Gegenstände" nicht explizit benannt werden. Es besteht allerdings tatsächlich die Gefahr, dass das ein Ordnungshüter / Gericht auch anders werten kann.
Es könnte (hypothetisch) nach § 1 Abs. (2) Unterabsatz 2 b Waffengesetz als Waffe eingestuft werden:
(2) Waffen sind
2. tragbare Gegenstände,
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Was als tragbarerer Gegenstand nach § 1 Abs. (2) Nr. 2 b anzusehen ist, regelt ebenfalls Anlage 1 des Waffengesetzes. Dort heißt es in Abschnitt 1 Unterabschnitt 2.2:
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
2.2
Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber).
Da ein Beil im Gesetz nicht genannt wird, ist es per Definition eigentlich auch nicht als Waffe einzustufen.
Nettes Buch über Dinge, um die es gar nicht hier geht, hier mal reales Beispiel wo schon eine weniger martialisch aussehende Axt als Hieb- und Stosswaffe eingestuft wurde:
Äxte sind da zurzeit in einer Grauzone, da sie im Waffengesetz unter der Rubrik der "tragbaren Gegenstände" nicht explizit benannt werden.
Kurz und knapp: NEIN!
Du hast selbst bereits erkannt dass die Anlage zum Waffengesetz bereits über die Zweckbestimmung geht.
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Wie kommst du da zu dem Schluss?:
Da ein Beil im Gesetz nicht genannt wird, ist es per Definition eigentlich auch nicht als Waffe einzustufen.
Noch mal: Es wird die Zweckbestimmung genannt. Auch die meisten Messer werden nicht explizit genannt. Du wirst im Waffengesetz KEINE explizite Feststellung finden das Dolche, Karambit, Kukri, Europäischer Zweihänder Waffen sind. Trotzdem werden sie als Waffe eingestuft. Weil eben die Einstufung über die Zweckbestimmung erfolgt. Du findest auch bei Messern nur eine explizite Erwähnung von Verbotenen Messern. Ansonsten sind Messer nicht Grundsätzlich Waffen und bei denen die es sind entscheidet das BKA dies eben genau über diese Zweckbestimmung.
Bei Äxten ist es das gleiche.
Mal ganz konkret für eine Axt: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/090619FbZ83WurfaxtProThrowerAxe.html?nn=119028 Da kannst du Wort für Wort nach lesen dass das BKA als im Gesetz genannte Verantwortliche Stelle GENAU so argumentiert wie ich es dir erklärt habe.
Willst du mir jetzt immer noch sagen da wäre hypothetisch?
Ich sage ja: Grauzone. Diese Flachstahl-Konstrukte, wie Gil Hibben sie z.B. herstellt, werden - mit etwas Pech - nicht als wirkliches Beil/Axt betrachtet, weil die charakteristischen Axtmerkmale (= Schaft + Kopf) nicht mehr erkennbar vorhanden sind. Aus diesem Grund sind diese Modelle auch bei unserem Werferverband als Wettkampfwaffe nicht zugelassen.
Das Modell oben dagegen ist prinzipiell eine klassische Axt. sie ist zwar dunkel gefärbt und hat ein paar Löcher auf der Schneide, zeigt aber ansonsten kaum mehr Waffeneigenschaften als andere Haushaltsäxte.
Ich sage ja: Grauzone. Diese Flachstahl-Konstrukte, wie Gil Hibben sie z.B. herstellt, werden - mit etwas Pech - nicht als wirkliches Beil/Axt betrachtet, weil die charakteristischen Axtmerkmale (= Schaft + Kopf) nicht mehr erkennbar vorhanden sind. Aus diesem Grund sind diese Modelle auch bei unserem Werferverband als Wettkampfwaffen nicht zugelassen.
Das Modell oben dagegen ist prinzipiell eine klassische Axt. sie ist zwar dunkel gefärbt und hat ein paar Löcher auf der Schneide, zeigt aber ansonsten kaum mehr Waffeneigenschaften als andere Haushaltsäxte.
Darüber könnte man eine Weile diskutieren, denn auch das o.g. Urteil zur Flachstahl- Wurfaxt könnte man mit guter Begründung anfechten:
Gerade Flachstahl-Konstrukte (das trifft auch auf nahezu alle guten Wurfmesser zu) eignen sich aufgrund ihrer Beschaffenheit eben gerade nicht als Hieb- oder Stichwaffe, weil sie zu diesem "Zweck" überaus schlecht in der Hand liegen. Diese Eingruppierung ist also sachlich falsch.
Ein anderer Richter hätte die Sache evtl. anders betrachtet und die Wurfaxt als reines Sportgerät eingruppiert, Pech halt für den Betroffenen.("Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". )
Nicht verstanden wie das WaffG funktioniert?
Interessiert einen Dreck was der Richter meint!
Die "zuständige Behörde" beurteilt das und wenn die sagt "Waffe" dann war's das!
Die Behörde ENTSCHEIDET das!
Okay, dann eben der zuständige Jurist im BKA - es wird ja wohl kaum ein Hundefriseur gewesen sein, der solche Feststellungsbescheide ausstellt. Und gegen Feststellungsbescheide kann Widerspruch eingelegt werden. Wer bereits einige fehlerhafte Feststellungsbescheide des Finanzamts erhalten hat, weiß das. Und diese Widersprüche haben oft gute Erfolgsaussichten, wenn Behörden Mist verzapfen.
Nicht verstanden, was in so genannten Rechtshelfsbelehrungen steht?
dann eben der zuständige Jurist im BKA
Auch falsch, da gibt es keinen "Juristen" - da sitzen waffentechnisch versierte Kenner/Gutachter und die entscheiden!
Fertig!
Widerruf dagegen innerhalb eines Monats möglich, das ganze alles noch bevor es vor Gericht geht .
Und das wird dann entweder der Stelle glauben die im WaffG steht und das ganze Jahr nichts anderes macht in solchen Fällen oder einen anderen Gutachter.
"Juristen" beim BKA die die Gefährlichkeit beurteilen .
denn auch das o.g. Urteil zur Flachstahl- Wurfaxt könnte man mit guter Begründung anfechten:
Welches "Urteil"???
Kriegst du das heute noch gebacken was ein Feststellungsbescheid ist oder vergeudet ich hier total meine Zeit?
Verstehst du nicht dass da teilweise Firmen ihre Produkte beim BKA vorlegen, ein paar hundert Euro dafür zahlen dass die hier diese überprüfen und dann eben bescheinigen ob es eine Waffe ist, ob es eine verbotene Waffe ist oder eben keins von Beiden?
Und damit Rechtssicherheit schaffen?
welche die Ware dann wieder unnötig verteuert.
Lustig..
Unter 20€..( Einfuhrumsatzsteuer schon durch Verkäufer entrichtet)
https://de.aliexpress.com/item/1005004905345529.html?
Und eigene mehrjährige Erfahrung bei Reklamationen "AliExpress":
- entweder Neues geschickt, altes kann man behalten
- oder volle Rückerstattung, keine Rücksendung nötig
- oder Rücksendung an ein Sammellager in Deutschland, mit kostenlosem Rücksendeetikett
Unnötiges schlechtreden ohne überhaupt eigene Erfahrung vorweisen zu können...
Also besser die 100% gleiche in Deutschland kaufen für nur 30€..
Sorry, den Preis hatte ich nicht gesehen - aber ein Grund mehr, diesen Chinaschrott nicht zu ordern. Hält wahrscheinlich nur von heute bis Mittwoch.
Du denkst also wirklich dass in Deutschland zu kaufende Dinge nicht aus China kommen könnten...
Schade und willkommen in der Realität - das Teil kannst du auch bei Amazon ordern, derzeit nur nicht vorrätig...
Die wäre dann in Ordnung, weil Leute die nicht wissen dass es die viel billiger aus dem Herstellerland gibt bei Amazon ordern?
https://www.amazon.de/Tactical-Tomahawk-Campingaxt-inklusive-Coduraholster/dp/B07PJM651F
Eine Axt ist ein Werkzeug. Wenn es um die Eignung als Waffe geht, kann man auch einen Schraubenzieher bei Obi kaufen.
Falsch!
Eine Axt ist erstmal ein Werkzeug. Außer sie hat Waffeneigenschaften. Das ist bei einem Tomahawk wohl ohne Zweifel zu bejahen. Es geht dabei nicht um die Eignung sondern die Zweckbestimmung.
Deshalb auch im Irak mit "Werkzeug" unterwegs...
https://cdn.ebaumsworld.com/mediaFiles/picture/148444/973323.jpg
Nö - §2 WaffG sagt:
...Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
Und die zuständige Behörde erkennt da schon den Unterschied zwischen Waffe und Werkzeug...
Das hängt davon ab ob du Volljährig bist oder ein Gericht ein Waffenverbot gegen dich ausgesprochen hat.
Das Ding dürfte als Tomahawk und damit als Waffe eingestuft werden. Besitz und Umgang damit eben erst ab 18 Jahren legal. (Führen nach §42a WaffG aber natürlich verboten.)
Das stimmt halt einfach nicht. Natürlich wird ein Tactical Tomahawk wie vom TE verlinkt eine Zweckbestimmung als Hieb- und Stoßwaffen zugesprochen bekommen. Wo hast du bitte den Unfug her das eine Axt keine Waffe sein könnte?